Formeller Ton im Betrieb - Darf der Arbeitgeber das "Duzen" innerhalb der Belegschaft verbieten?
Hallo, Kollegen!
Darf der Arbeitgeber anordnen, dass ein formeller Ton eingehalten wird und das "Duzen" innerhalb der Belegschaft verbieten?
Gibt's da Urteile dazu?
Community-Antworten (5)
03.04.2007 um 12:19 Uhr
03.04.2007 um 12:20 Uhr
ich kenne kein Urteil. Ich bin der Meinung, daß das Duzen unter die Persönlichkeitsrechte fällt. Angeblicher oder tatsächliche durch die GL gesehene Notwendigkeiten dürfen nicht dazu führen, daß diese Persönlichkeitsrechte mißachtet werden. Selbst wenn durch einen Code of conduct/Verhaltenscodex die Ethikrichtlinien verändert werden sollten, wäre dieses in der Mitbestimmung nach §87 BetrVG. Außerdem sehe ich es als Versuch zur Veränderung der Firmenkultur. Was ist denn das Konzept dieser Veränderung?
03.04.2007 um 12:39 Uhr
Offizieller Anlass dafür war der Besuch einer externen Beurteilungskomission, inoffiziell war das Duzen schon lange ein Dorn im Auge.
03.04.2007 um 14:28 Uhr
Habt ihr denn direkten Kundenkontakt ? Da ist es ja schon manchmal üblich, daß sich das Personal siezen soll. Oder zum Beispiel eine Anweisung, wie man sich am Telefon zu melden hat, bzw eine Vorgabe der Kleidung, usw... Wie ist es denn mit verwandten oder verheirateten Mitarbeitern ? Sollen die sich auch siezen ? Gruß Matthias
08.04.2007 um 23:44 Uhr
@peanuts Wie sollte es dann durch den AG einseitig geregelt werden? Na?
@kagobiene § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG wenn ein BR existiert. Ansonsten mal in den AV schauen, ins Leitbild der Firma (wenn vorhanden), in die Dienstanweisung (wenn vorhanden) und immer schön das GG im Auge behalten!
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