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Formeller Beschluss des BR im MBR bei personellen Einzelmaßnahmen - ist der immer erforderlich?

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tomrab
Jan 2018 bearbeitet

Wenn die Mehrheit der BR-Mitglieder oder alle dafür sind, dass einer personellen Einzelmaßnahme (hier: Einstellung) zugestimmt werden soll, ist dann ein formeller Beschluss des BR während einer ordnungsgemäßen Sitzung nötig oder ist das nur der Fall, wenn die Zustimmung verweigert werden soll?

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Community-Antworten (5)

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Hirnixxl

29.05.2006 um 19:33 Uhr

Personelle Maßnahmen sind Mitbestimmungspflichtig. Getrennt nach Einstellung und Eingruppierung. Ihr könntet der Einstellung zustimmern und gleichzeitig der Eingruppierung widersprechen.

Mitbestimmungspflichtig heißt: der BR muss mitbestimmen.

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tomrab

29.05.2006 um 19:54 Uhr

Habe mich wahrscheinlich unklar ausgedrückt: Dass wir MBR haben, ist klar, und wir wollen zustimmen. Die Frage ist nur, ob wir dazu einen "formellen" Beschluss mit Einladung zur BR-Sitzung und TO, Einladung eines Ersatzmitgliedes wg. Verhinderung eines BR-Mitgliedes und das ganze Gedöns brauchen, oder ob die BRVorsitzende unsere Zustimmung dem ArbGeb erklären kann, ohne eine Sitzung einzuberufen und einen formellen Beschluss herbei zu führen, da wir uns alle einig sind (Meinungen pers. und telef. eingeholt. ).

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Hirnixxl

29.05.2006 um 20:21 Uhr

Beschlüsse können nur bei persönlicher Anwesenheit während einer BR-Sitzung gefasst werden. Nur dann sind Beschlüsse rechtskräftig. Zustimmungen können nicht telefonisch oder bei zufälligen Begegnungen auf dem Flur eingeholt werden.

Tja, das Gedöns müsst ihr machen.

F
Fasi1962

29.05.2006 um 21:23 Uhr

Wieso stellst Du die Frage, wenn dass ganze nur "Gedöns" für Dich ist. Verstehe ich nicht.

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Heini

29.05.2006 um 21:51 Uhr

Für das offizielle handeln des BR ist immer ein ordnungsgemäßer Beschluss nötig. Das bedeutet, rechtzeitiges einladen aller Mitglieder unter Angabe der Tagesordnung usw.. Also das ganze Gedöns und so.

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