Formeller Beschluss des BR im MBR bei personellen Einzelmaßnahmen - ist der immer erforderlich?
Wenn die Mehrheit der BR-Mitglieder oder alle dafür sind, dass einer personellen Einzelmaßnahme (hier: Einstellung) zugestimmt werden soll, ist dann ein formeller Beschluss des BR während einer ordnungsgemäßen Sitzung nötig oder ist das nur der Fall, wenn die Zustimmung verweigert werden soll?
Community-Antworten (5)
29.05.2006 um 19:33 Uhr
Personelle Maßnahmen sind Mitbestimmungspflichtig. Getrennt nach Einstellung und Eingruppierung. Ihr könntet der Einstellung zustimmern und gleichzeitig der Eingruppierung widersprechen.
Mitbestimmungspflichtig heißt: der BR muss mitbestimmen.
29.05.2006 um 19:54 Uhr
Habe mich wahrscheinlich unklar ausgedrückt: Dass wir MBR haben, ist klar, und wir wollen zustimmen. Die Frage ist nur, ob wir dazu einen "formellen" Beschluss mit Einladung zur BR-Sitzung und TO, Einladung eines Ersatzmitgliedes wg. Verhinderung eines BR-Mitgliedes und das ganze Gedöns brauchen, oder ob die BRVorsitzende unsere Zustimmung dem ArbGeb erklären kann, ohne eine Sitzung einzuberufen und einen formellen Beschluss herbei zu führen, da wir uns alle einig sind (Meinungen pers. und telef. eingeholt. ).
29.05.2006 um 20:21 Uhr
Beschlüsse können nur bei persönlicher Anwesenheit während einer BR-Sitzung gefasst werden. Nur dann sind Beschlüsse rechtskräftig. Zustimmungen können nicht telefonisch oder bei zufälligen Begegnungen auf dem Flur eingeholt werden.
Tja, das Gedöns müsst ihr machen.
29.05.2006 um 21:23 Uhr
Wieso stellst Du die Frage, wenn dass ganze nur "Gedöns" für Dich ist. Verstehe ich nicht.
29.05.2006 um 21:51 Uhr
Für das offizielle handeln des BR ist immer ein ordnungsgemäßer Beschluss nötig. Das bedeutet, rechtzeitiges einladen aller Mitglieder unter Angabe der Tagesordnung usw.. Also das ganze Gedöns und so.
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