Erstellt am 11.01.2014 um 22:38 Uhr von Snooker
Kannst nix drüber lesen, geht nicht
Erstellt am 11.01.2014 um 22:58 Uhr von Tommyh
Stell Dir mal vor wenn jede Abteilung einen eigenen Betriebsrat hat da dreht eur Chef ja durch :-)
Erstellt am 11.01.2014 um 22:58 Uhr von Kölner
Erstellt am 11.01.2014 um 23:13 Uhr von Snooker
Ist Doch egal...ist voll beantwortet worden :-)
Erstellt am 12.01.2014 um 08:03 Uhr von wischwasch
Du kannst ja auch mal § 1 und § 4 BetrVG lesen.
Der Personalchef hat da wenig zu melden. Frag doch mal Deine Gewerkschaft, wie das geht oder nicht geht.
Erstellt am 12.01.2014 um 08:37 Uhr von Topas
Einen Betriebsrat (mit 't') könnt ihr nicht wählen für die Abteilung, aber ein Betriebsrad (mit 'd'). Das darf dann jeder mal benutzen.
Erstellt am 12.01.2014 um 08:45 Uhr von LucaHonda
Hallo
ich habe serwohl den § gelesen,aber vor allen Dingen Gesetzesurteile darüber,ein Personalchef kann nach der BR-Wahl als eigenständige Abtl. die Wahl vom ArG prüfen lassen auf zulässigkeit,man kann auch vor der Wahl die Sachlage vom Arbeitsrichter prüfen lassen,das ginge aber auf meine Kosten,da käm meine Gewerkschaft Verdi nicht für auf,die stellt z.zt. den aktuellen BR stellt,aber unter dem meine Abtl.zu 70% Abgebaut wurde,andere aber komplett verschont blieben,ein Schelm der da was böses Denkt.Für einen neuen BR hätte ich 5 Kollegen die zwischen 25-35 Dienst und Gewerkschaftsjahre haben,es geht hier also nicht um BR zu werden wegen unkündbarkeit,die Haben wir auch so
Erstellt am 12.01.2014 um 08:55 Uhr von Oblatixx
> es geht hier also nicht um BR zu werden wegen unkündbarkeit,die Haben wir auch so
Ups, wie das denn?
Gib mal nen Tip, denn das würde vielen weiterhelfen.
Erstellt am 12.01.2014 um 09:03 Uhr von Kölner
Ich bin mir sicher, lucaHonda, dass du einem Trugschluss obliegst. Es wird keinen zweiten BR innerhalb eines Betriebes geben. Mach eine eigene Liste bei den nächsten Wahlen und gut ists.
Oblatixx
TV, der eine Kündigung nach einer bestimmten Anzahl von betriebszugehörigkeit nur ao vorsieht.
Erstellt am 12.01.2014 um 09:19 Uhr von Oblatixx
Ja, sowas gibt es und kenn ich auch, aber da war die Rede von >>unkündbarkeit.
Erstellt am 12.01.2014 um 10:00 Uhr von Kölner
Jawoll.
Ich denke auch, dass der TE nicht weit kommt. So und so nicht.
Erstellt am 12.01.2014 um 10:17 Uhr von Snooker
Möchte dem Fragesteller ja nicht auf die Füsse hüpfen und jeder weiß das ich nicht gerade ein Fan bin von von Urteile posten bin, aber hier möchte ich doch mal die Urteile sehen die der Fragesteller anspricht.
Erstellt am 12.01.2014 um 11:04 Uhr von Kulum
Was wenn der TE gar keine Abteilung meint, sondern einen Betriebsteil? Ich habe noch nie von einer Abteilung mit eigener Verwaltung gehört. Das muss zwar auch noch nix heißen, aber ein Betriebsteil erscheint mir irgendwie wahrscheinlicher. Sollte er natürlich tatsächlich eine Abteilung meinen, wurde wohl das Betriebsverfassungsgesetz mit dem Märchenbuch vertauscht
Erstellt am 12.01.2014 um 11:27 Uhr von Oblatixx
Wenn wir jedesmal erraten sollen, was gemeint ist, dann werden wir nie fertig. Der Fragesteller solle schon klar und deutlich sagen, was er MEINT.
Sorry für Großschreibung, aber das ist in diesem tollen Forum die einzige Formatierungsmöglichkerit und bedeutet in diesem Falle NICHT brüllen!
Erstellt am 12.01.2014 um 11:36 Uhr von Kulum
wir, ihr, du sollst gar nichts. Wenn dir die Mühe zu groß ist, schalte einfach ab. Dass ein AN, der einen BR für eine Abteilung wählen möchte, offenbar entweder recht jungfräulich in der Materie ist oder wenigstens unbedarft mit den Begrifflichkeiten umgeht sollte klar sein. Irgendwie befürchte ich, was er MEINT, hat er nach seinen Möglichkeiten gesagt
Erstellt am 12.01.2014 um 13:59 Uhr von LucaHonda
Hallo
ich hatte ausdrücklich in der Überschrift geschrieben Eigenständiger Betriebsteil und dies nochmals in der Einlassung formuliert,wir werden seit 35 Jahren als Abtl.bezeichnet und nicht als Betriebsteil ,das sitzt natürlich bei einem drin,also werde ich jetzt nur noch die Bezeichnung Betriebsteil verwenden,wir Treffen selber Personalentscheidungen:wie Urlaubsplanung,Beförderungen,haben ein eigenes Budget,stellen eigene Dienstpläne auf,verwalten uns selbständig selbstständig,haben aber eine Übergeordnete Personalstelle die für alle Betriebsteile zuständig ist
http://betriebsrat-eup.de/wp-content/uploads/2013/01/BAG-2009-Betrieb-Betriebsteil-betriebsratsfähige-Organisationseinheit-Beurteilungsspielraum-der-Tatsacheninstanz-7-ABR-38_08.pdf
Erstellt am 12.01.2014 um 14:01 Uhr von Kulum
Lasst mich das noch ne Sekunde genießen :D
Erstellt am 12.01.2014 um 15:56 Uhr von Hoppel
@ LucaHonda
Eines zu Beginn ... Deiner Überschrift "Formeller Beschluß-Eigenständiger Betriebsteil" steht, konnte überhaupt NICHT entnommen werden, dass es sich bei Euch womöglich um einen tatsächlich eigenständigen Betriebsteil handelt.
Deine bisherige Aufzählung lässt den Rückschluss, dass ihr tatsächlich i.S.d. § 4 BetrVG als qualifizierter Betriebsteil gewertet werden könnt, nicht zu. Wie schwierig eine solche Einstufung ist, kannst Du diesem LAG Beschluss entnehmen:
LAG München, 4 TaBV 7/11, 23 BV 246/10
Sag doch mal etwas zu Eurer Betriebsadresse! Sitzen Verwaltung und "produktiver Betrieb" am selben Standort? Wer ist zur Einstellung/Entlassung in Eurem Bereich befugt?
Nichts desto trotz kann ich nicht nachvollziehen, warum 80 AN plötzlich auf einen eigenen BR bedacht sind. In einem 7er Gremium dürften die Nicht-Verwaltungsleute doch sowieso die absolute Mehrheit stellen. Egal per Mehrheits- oder Listenwahl gewählt wurde!
Erstellt am 12.01.2014 um 16:31 Uhr von LucaHonda
Hallo
Verwaltung und Produktion sind 500m auseinander
Einstellung/Entlassung werden von den jeweiligen Betriebsteilen veranlasst,die durchführung des gesamten Schriftverkehrs obliegt aber der Personalstelle,deren Abtl. Jurist ist.Einen eigenen BR zu haben zu wollen liegt daran das wir seit Jahren schlecht vertreten werden vom jetzigen BR,selbst wenn ich mit Stützunterschriften in den BR käme hätte ich kein Einfluß auf meinem Betriebsteil,weil egal was man versucht hat,habe der Freigestellte der für uns verantwortlich ist alles hinter verschlossenen Türen mit meinem Chef abgemacht
Erstellt am 12.01.2014 um 17:13 Uhr von Snooker
Gerade nach dem zu letzt Beschriebenem glaube ich noch weniger das hier ein eigener BR gewählt werden kann und darf.. Hier versucht man sich Gesetze und Möglichkeiten schön zu lesen. Sorry aber das geht gar nicht.
Hier würde ich das erstmal rechtlich überprüfen lassen, bevor ich mit irgend einer Wahl anfange, einen BR habe der dann gar nicht handeln darf.
Erstellt am 12.01.2014 um 17:58 Uhr von Hoppel
@ LucaHonda
Kann es sein, dass Euer Betrieb aus noch mehr Abteilungen besteht? Also nicht nur aus Verwaltung und Eurer Abteilung mit 80 AN?
Wie groß ist denn der jetzige BR? Weil freigestellte Betriebsräte gibt es bei nur 106 AN im Regelfall nicht!
Ich "fürchte", Eure einzige Chance wird tatsächlich eine eigene Liste mit genügend WahlbewerberInnen sein. Von einem qualifizieren eigenständigen Betriebsteil scheint ihr mir etwas zu weit entfernt!
Erstellt am 12.01.2014 um 18:07 Uhr von Oblatixx
> Von einem qualifizieren eigenständigen Betriebsteil scheint ihr mir etwas zu weit entfernt!
Anders gesagt, nicht weit genug entfernt.
Wir hatten einen ähnlichen Fall, aber 100km entfernt. Autobahn ja, aber bis dahin ca 1 Stunde Fahrt, dann nochmal 1 Stunde Autobahn und naja, da hat sich dann der Einmannbetriebsrat besser gemacht.
Bei euch sehe ich da auch mächtige Probleme, einen eigenständigen BR zu haben. Aber es gibt ja Anwälte ...
Erstellt am 13.01.2014 um 08:05 Uhr von gironimo
Das scheint der beste Weg zu sein, wenn man glaubt, die Voraussetzungen des § 4 BetrVG zu erfüllen: Man geht zu einem Fachanwalt und bittet ihn um Unterstützung, wie Ihr zu einem Wahlvorstand kommt.