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Formeller Beschluß-Eigenständiger Betriebsteil

L
LucaHonda
Nov 2016 bearbeitet

Hallo wir wollen in unsere Abteilung einen eigenen Betriebsrat wählen, bekannt ist das 10 Wochen vor den offiziellen BR-Wahlen ein formeller Beschluß der Abtl. beim Personalchef eingereicht werden muß,das unser Betriebsteil eine BR-wahl nur für unsere Abtl.abhält.Leider konnte ich nirgends etwas finden wie ich soetwas formuliere-in verbindung mit Unterschriften o.ä. Unsere Abtl.besteht aus 106 Beschäftigte,ca.80 AN und 26 Verwaltungskräften.Die 80 AN stehen hinter uns,aber von den Verwaltungskräften sind einige die den alten BR behalten wollen.Nun noch meine Frage:Muß ich eine Unterschriftenliste haben,wenn ja wie viele um ein Formellen Beschluß einreichen zu können

2.391023

Community-Antworten (23)

S
Snooker

11.01.2014 um 23:38 Uhr

Kannst nix drüber lesen, geht nicht

T
tommyh

11.01.2014 um 23:58 Uhr

Stell Dir mal vor wenn jede Abteilung einen eigenen Betriebsrat hat da dreht eur Chef ja durch :-)

K
Kölner

11.01.2014 um 23:58 Uhr

Ist diese Frage echt?

S
Snooker

12.01.2014 um 00:13 Uhr

Ist Doch egal...ist voll beantwortet worden :-)

W
wischwasch

12.01.2014 um 09:03 Uhr

Du kannst ja auch mal § 1 und § 4 BetrVG lesen.

Der Personalchef hat da wenig zu melden. Frag doch mal Deine Gewerkschaft, wie das geht oder nicht geht.

T
Topas

12.01.2014 um 09:37 Uhr

Einen Betriebsrat (mit 't') könnt ihr nicht wählen für die Abteilung, aber ein Betriebsrad (mit 'd'). Das darf dann jeder mal benutzen.

L
LucaHonda

12.01.2014 um 09:45 Uhr

Hallo ich habe serwohl den § gelesen,aber vor allen Dingen Gesetzesurteile darüber,ein Personalchef kann nach der BR-Wahl als eigenständige Abtl. die Wahl vom ArG prüfen lassen auf zulässigkeit,man kann auch vor der Wahl die Sachlage vom Arbeitsrichter prüfen lassen,das ginge aber auf meine Kosten,da käm meine Gewerkschaft Verdi nicht für auf,die stellt z.zt. den aktuellen BR stellt,aber unter dem meine Abtl.zu 70% Abgebaut wurde,andere aber komplett verschont blieben,ein Schelm der da was böses Denkt.Für einen neuen BR hätte ich 5 Kollegen die zwischen 25-35 Dienst und Gewerkschaftsjahre haben,es geht hier also nicht um BR zu werden wegen unkündbarkeit,die Haben wir auch so

O
Oblatixx

12.01.2014 um 09:55 Uhr

es geht hier also nicht um BR zu werden wegen unkündbarkeit,die Haben wir auch so

Ups, wie das denn? Gib mal nen Tip, denn das würde vielen weiterhelfen.

K
Kölner

12.01.2014 um 10:03 Uhr

Ich bin mir sicher, lucaHonda, dass du einem Trugschluss obliegst. Es wird keinen zweiten BR innerhalb eines Betriebes geben. Mach eine eigene Liste bei den nächsten Wahlen und gut ists.

Oblatixx TV, der eine Kündigung nach einer bestimmten Anzahl von betriebszugehörigkeit nur ao vorsieht.

O
Oblatixx

12.01.2014 um 10:19 Uhr

Ja, sowas gibt es und kenn ich auch, aber da war die Rede von >>unkündbarkeit.

K
Kölner

12.01.2014 um 11:00 Uhr

Jawoll. Ich denke auch, dass der TE nicht weit kommt. So und so nicht.

S
Snooker

12.01.2014 um 11:17 Uhr

Möchte dem Fragesteller ja nicht auf die Füsse hüpfen und jeder weiß das ich nicht gerade ein Fan bin von von Urteile posten bin, aber hier möchte ich doch mal die Urteile sehen die der Fragesteller anspricht.

K
Kulum

12.01.2014 um 12:04 Uhr

Was wenn der TE gar keine Abteilung meint, sondern einen Betriebsteil? Ich habe noch nie von einer Abteilung mit eigener Verwaltung gehört. Das muss zwar auch noch nix heißen, aber ein Betriebsteil erscheint mir irgendwie wahrscheinlicher. Sollte er natürlich tatsächlich eine Abteilung meinen, wurde wohl das Betriebsverfassungsgesetz mit dem Märchenbuch vertauscht

O
Oblatixx

12.01.2014 um 12:27 Uhr

Wenn wir jedesmal erraten sollen, was gemeint ist, dann werden wir nie fertig. Der Fragesteller solle schon klar und deutlich sagen, was er MEINT. Sorry für Großschreibung, aber das ist in diesem tollen Forum die einzige Formatierungsmöglichkerit und bedeutet in diesem Falle NICHT brüllen!

K
Kulum

12.01.2014 um 12:36 Uhr

wir, ihr, du sollst gar nichts. Wenn dir die Mühe zu groß ist, schalte einfach ab. Dass ein AN, der einen BR für eine Abteilung wählen möchte, offenbar entweder recht jungfräulich in der Materie ist oder wenigstens unbedarft mit den Begrifflichkeiten umgeht sollte klar sein. Irgendwie befürchte ich, was er MEINT, hat er nach seinen Möglichkeiten gesagt

L
LucaHonda

12.01.2014 um 14:59 Uhr

Hallo ich hatte ausdrücklich in der Überschrift geschrieben Eigenständiger Betriebsteil und dies nochmals in der Einlassung formuliert,wir werden seit 35 Jahren als Abtl.bezeichnet und nicht als Betriebsteil ,das sitzt natürlich bei einem drin,also werde ich jetzt nur noch die Bezeichnung Betriebsteil verwenden,wir Treffen selber Personalentscheidungen:wie Urlaubsplanung,Beförderungen,haben ein eigenes Budget,stellen eigene Dienstpläne auf,verwalten uns selbständig selbstständig,haben aber eine Übergeordnete Personalstelle die für alle Betriebsteile zuständig ist http://betriebsrat-eup.de/wp-content/uploads/2013/01/BAG-2009-Betrieb-Betriebsteil-betriebsratsfähige-Organisationseinheit-Beurteilungsspielraum-der-Tatsacheninstanz-7-ABR-38_08.pdf

K
Kulum

12.01.2014 um 15:01 Uhr

Lasst mich das noch ne Sekunde genießen :D

H
Hoppel

12.01.2014 um 16:56 Uhr

@ LucaHonda

Eines zu Beginn ... Deiner Überschrift "Formeller Beschluß-Eigenständiger Betriebsteil" steht, konnte überhaupt NICHT entnommen werden, dass es sich bei Euch womöglich um einen tatsächlich eigenständigen Betriebsteil handelt.

Deine bisherige Aufzählung lässt den Rückschluss, dass ihr tatsächlich i.S.d. § 4 BetrVG als qualifizierter Betriebsteil gewertet werden könnt, nicht zu. Wie schwierig eine solche Einstufung ist, kannst Du diesem LAG Beschluss entnehmen: LAG München, 4 TaBV 7/11, 23 BV 246/10

Sag doch mal etwas zu Eurer Betriebsadresse! Sitzen Verwaltung und "produktiver Betrieb" am selben Standort? Wer ist zur Einstellung/Entlassung in Eurem Bereich befugt?

Nichts desto trotz kann ich nicht nachvollziehen, warum 80 AN plötzlich auf einen eigenen BR bedacht sind. In einem 7er Gremium dürften die Nicht-Verwaltungsleute doch sowieso die absolute Mehrheit stellen. Egal per Mehrheits- oder Listenwahl gewählt wurde!

L
LucaHonda

12.01.2014 um 17:31 Uhr

Hallo Verwaltung und Produktion sind 500m auseinander Einstellung/Entlassung werden von den jeweiligen Betriebsteilen veranlasst,die durchführung des gesamten Schriftverkehrs obliegt aber der Personalstelle,deren Abtl. Jurist ist.Einen eigenen BR zu haben zu wollen liegt daran das wir seit Jahren schlecht vertreten werden vom jetzigen BR,selbst wenn ich mit Stützunterschriften in den BR käme hätte ich kein Einfluß auf meinem Betriebsteil,weil egal was man versucht hat,habe der Freigestellte der für uns verantwortlich ist alles hinter verschlossenen Türen mit meinem Chef abgemacht

S
Snooker

12.01.2014 um 18:13 Uhr

Gerade nach dem zu letzt Beschriebenem glaube ich noch weniger das hier ein eigener BR gewählt werden kann und darf.. Hier versucht man sich Gesetze und Möglichkeiten schön zu lesen. Sorry aber das geht gar nicht. Hier würde ich das erstmal rechtlich überprüfen lassen, bevor ich mit irgend einer Wahl anfange, einen BR habe der dann gar nicht handeln darf.

H
Hoppel

12.01.2014 um 18:58 Uhr

@ LucaHonda

Kann es sein, dass Euer Betrieb aus noch mehr Abteilungen besteht? Also nicht nur aus Verwaltung und Eurer Abteilung mit 80 AN?

Wie groß ist denn der jetzige BR? Weil freigestellte Betriebsräte gibt es bei nur 106 AN im Regelfall nicht!

Ich "fürchte", Eure einzige Chance wird tatsächlich eine eigene Liste mit genügend WahlbewerberInnen sein. Von einem qualifizieren eigenständigen Betriebsteil scheint ihr mir etwas zu weit entfernt!

O
Oblatixx

12.01.2014 um 19:07 Uhr

Von einem qualifizieren eigenständigen Betriebsteil scheint ihr mir etwas zu weit entfernt!

Anders gesagt, nicht weit genug entfernt. Wir hatten einen ähnlichen Fall, aber 100km entfernt. Autobahn ja, aber bis dahin ca 1 Stunde Fahrt, dann nochmal 1 Stunde Autobahn und naja, da hat sich dann der Einmannbetriebsrat besser gemacht. Bei euch sehe ich da auch mächtige Probleme, einen eigenständigen BR zu haben. Aber es gibt ja Anwälte ...

G
gironimo

13.01.2014 um 09:05 Uhr

Das scheint der beste Weg zu sein, wenn man glaubt, die Voraussetzungen des § 4 BetrVG zu erfüllen: Man geht zu einem Fachanwalt und bittet ihn um Unterstützung, wie Ihr zu einem Wahlvorstand kommt.

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