Erstellt am 18.01.2019 um 10:37 Uhr von Challenger
BUNDESARBEITSGERICHT Urteil vom 18.1.2017, 7 AZR 224/15
Betriebsratstätigkeit - Arbeitszeit
Leitsätze
Nimmt ein Betriebsratsmitglied an einer außerhalb seiner persönlichen Arbeitszeit stattfindenden Betriebsratssitzung teil und ist es ihm deswegen unmöglich oder unzumutbar, seine vor oder nach der Betriebsratssitzung liegende Arbeitszeit einzuhalten, so hat es insoweit gemäß § 37 Abs. 2 BetrVG einen Anspruch auf bezahlte Arbeitsbefreiung. Bei der Beurteilung, ob und wann einem Betriebsratsmitglied die Fortsetzung der Arbeit wegen einer außerhalb seiner persönlichen Arbeitszeit bevorstehenden Betriebsratssitzung unzumutbar ist, ist die in § 5 Abs. 1 ArbZG zum Ausdruck kommende Wertung zu berücksichtigen. Deshalb ist ein Betriebsratsmitglied, das zwischen zwei Nachtschichten an einer Betriebsratssitzung teilzunehmen hat, berechtigt, die Arbeit in der vorherigen Nachtschicht vor dem Ende der Schicht zu einem Zeitpunkt einzustellen, der eine ununterbrochene Erholungszeit von elf Stunden am Tag ermöglicht, in der weder Arbeitsleistung noch Betriebsratstätigkeit zu erbringen ist
Erstellt am 18.01.2019 um 10:48 Uhr von Linux
Danke für die schnelle Antwort, aber genau das weiß ich ja schon.
Hilft nur nicht weiter, ich will wissen, wie es andere Betriebsräte regelmäßig machen.
Es muss sich doch - über den Erfahrungsaustausch in Seminaren z.B. - ein System gebildet haben, an welchem Tag 3-Schicht Betriebe am besten Ihre wöchentlichen Sitzungen abhalten.
Erstellt am 18.01.2019 um 10:52 Uhr von rtjum
naja das ist wohl von Betrieb zu Betrieb unterschiedlich und liegt bestimmt auch hauptsächlich daran wie die BR-Mitglieder auf die Schichten verteilt sind. Wenn z.B. 12. von 13 auf einer Schicht sind dann macht es doch meist nicht wirklich Sinn die Sitzung in die Schichtzeit des einzelnen zu legen...
Dann gibt es mit Sicherheit Betriebe bei denen Montags "die Hölle" los ist aber z.B. mittwochs oft sehr ruhig.
Das müsst ihr nach der Wahl für euch entscheiden.
Erstellt am 18.01.2019 um 12:41 Uhr von Thomas63
Wir haben jeden Donnerstag von 9:30 bis ca.12/12:30 Sitzung. Nachtschicht bleibt Tag vorher grundsätzlich zuhause damit man ausgeschlafen ist. Abends gehen die BRs wieder um 22Uhr zur NS Schicht. Das hat sich bei uns seit 15 Jahren so bewärt und alle sind zufrieden. Der Arbeitgeber kann wegen der Regelmäßigkeit unserer Sitzungen die Abwesenheit gut planen.
Erstellt am 18.01.2019 um 13:20 Uhr von nicoline
Hallo,
17 BRM, wir machen wöchentlich, immer Mittwochs Sitzung, von 08:30 Uhr - 17:00 Uhr. Damit ist die tgl. Arbeitszeit i.d. Regel erfüllt. Am Vortag hat niemand ND und am Sitzungstag geht niemand mehr in den Dienst.
Das hat sich über alle Amtsperioden hin bewährt.
Erstellt am 31.07.2022 um 17:15 Uhr von Ingow
Da wir in 3 Schichten arbeiten , legen wir unsere BR Sitzungen immer in die Wochen wo ich am spät oder Frühschicht habe.