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Büro für Schwerbehindertenvertreter - welche Büroausstattung kann durchgesetzt werden?

B
BEB
Nov 2016 bearbeitet

Hi,

Schwerbehindertenverteter in einem Betrieb mit 24 zu vertetenden Kollegen, welche Büroausstattung kann durchgesetzt werden ?

8.92806

Community-Antworten (6)

U
unvorstellbar

03.04.2007 um 08:14 Uhr

Was hättest Du denn gerne? Eiche? Mal im Ernst, die Frage ist sehr allgemein gehalten, oder?Du arbeitest mit dem BR zusammen und die haben doch sicher ein Büro. Versuche mal Deine Aufgaben wahrzunehmen und besuche zuerst eine Schulung. Zum Anfang kann ich Dir diese Seite empfehlen: http://www.schwbv.de/

S
Sozialportal

11.04.2007 um 22:02 Uhr

Wenn du in den Räumen des Betriebsrates untergebracht bist, steht dir ein abschließbarer Aktenschrank zu sowie die benötigte Fachliteratur zu. Die weiteren Arbeitsmaterialien wie PC, Telefon, Fax des Betriebsrates stehen dir zur Mitbenutzung zur Verfügung. Siehe § 96 Absatz 9 SGB IX.

K
Kölner

11.04.2007 um 22:23 Uhr

@Sozialportal Habt Ihr eigentlich eine eigene Suchmaschine, die in regelmäßigen Abständen Foren durchforstet?

E
elke

12.04.2007 um 15:23 Uhr

Als erstes Rate ich Dir an ein Grundseminar für Schwerbehindertenvertrete teilzunehmen. Den dort erfährst Du wie Du dich zuverhalten hast, welche Rechte und Pflichten Du hast und was Du alles Beantragen Kannst. Zweitens solltes Du mal ins SGB IX- Schwerbehindertenrecht auf Seite 116 §96 Punkt 9 nachsehen.

W
Waschbär

12.04.2007 um 15:27 Uhr

BEB, auch du hast anspruch auf eine dem Erfordernissen und dem Allg im Betriebüblichen dingen z.b stuhl tisch.... etc... siehe BR Anspruch und gehe zur Seminar ....

S
Sozialportal

13.04.2007 um 12:40 Uhr

@kölner

leider nicht, das würde unsre Arbeit sicher sehr vereinfachen. Aber man kann ja Foren wie andere Informationsquellen in den Favoriten speichern, smile

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