Wir haben im Betrieb unter 20 Auzubildende beschäftigt. Somit besteht die Möglickeit das
vereinfachte Wahlverfahren durchzuführen. Wie wird das vereinfachte Wahlverfahren
durchgeführt ?
Ich habe das BetrVG so verstanden, dass bei der Wahl der JAV, sofern in der Regel unter
50 wahlberechtigte AN (Auszubildene in diesem Fall) beschäftigt sind, wird auf § 14a
verwiesen. Der Wahlvorstand wurde bereits für die JAV gewählt.
Im Gesetz steht. Auf einer zweiten Wahlversammlung wird der BR (JAV) in geheimer
und unmittelbarer Wahl gewählt. Die zweite Wahlversammlung würde eine Woche nach
Bestellung des Wahlvorstandes stattfinden. Mir ist jedoch unklar, ob nunmehr eine List vorher
erstellt werden muss ,die die wahlberechtigten AN enthält und ob die Vorschlagsliste mit den
Stützunterschriften für das vereinfachte Wahlverfahren notwendig ist?