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Versetzung in ein anderes Büro - ohne Wissen des BR?

G
Golf
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, kann eine Kollegin einfach in ein anderes Büro versetzt werden, weil eine Neue anfängt ohne Wissen des BR?

4.54206

Community-Antworten (6)

B
Baum

02.04.2007 um 12:09 Uhr

Moin Golf, grundsätzlich kann es nicht sein das neue MA ohne Zustimmung des BR anfangen. Einstellungen unterliegen der Mitbestimmung. Ihr habt ein ernstes Problem wenn solche Vorkommnisse bei euch möglich sind.

B
BR-Michael

02.04.2007 um 12:11 Uhr

Hallo,

Der Umfang des Versetzungsrechtes bestimmt sich nach dem Inhalt des Arbeitsvertrages.

Ist nach dem Inhalt des Arbeitsvertrages eine Versetzung nicht möglich, so bedarf es zur Übertragung höher- oder geringwertiger Arbeit eines Änderungsvertrages oder einer Änderungskündigung.

Ist eine Versetzung nach dem Inhalt des Arbeitsvertrages möglich, wird dem Arbeitnehmer also keine höher- oder geringwertige Arbeit übertragen, so kann der Arbeitnehmer im Rahmen der von ihm geschuldeten Arbeitsleistung innerhalb des Betriebes versetzt werden.

Der BR bleibt Mitbestimmungspflichtig §99 BetrVG

G
Golf

02.04.2007 um 13:52 Uhr

Es geht hier ausdrücklich um die räumliche Versetzung!

P
Petrus

02.04.2007 um 14:04 Uhr

@Golf: Die Kollegin erledigt die gleichen Aufgaben in der gleichen Abteilung wie zuvor? Nur in Zimmer 17 anstatt in Raum 25b? Dann wäre es höchst fraglich, ob eine Versetzung nach §95 (3) BetrVG vorliegt...

D
Donald

02.04.2007 um 17:26 Uhr

was ist es dann? Was soll ich veranlassen?

P
paula

02.04.2007 um 21:14 Uhr

Lesenswert ist hier dieses BAG-Urteil. Eine Versetzung ist eben mehr als nur der Wechsel der Örtlichkeit

http://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bag&Art=en&sid=eb7fddcc7e855856269b19c5a2a5ead1&nr=11321&pos=14&anz=144

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