Hallo joke248,
mal davon ausgehend, dass es bei Euch einen BR gibt:
- Der oben angeführte Tipp mit dem Tagebuch ist sehr gut. Tagebuch hört sich gewaltig an, können auch einzelne Seiten sein. Wichtiger Inhalt: Datum, Zeit, mögliche Zeugen, Inhalt der Beleidigung o.ä., wie hat das ganze auf mich gewirkt, was hat mich daran so gestört. Das dient erstens der Beweissicherung, zweitens hilft es bei der Problemverarbeitung, so dass man möglichst nicht krank wird darüber (geht schneller und unbemerkter, als man denkt).
- Beschwerde nach § 85 BetrVG an den BR
- der BR berät über die Berechtigung der Beschwerde. Hält er sie für berechtigt:
- der BR spricht den GF wegen Unterlassung an.
- Möglichkeit 1, der GF unterläßt dies tatsächlich (bisher noch nicht erlebt, aber man soll niemals nie sagen)
- Möglichkeit 2, er bestreitet, dass so was überhaupt stattfindet, dass er ganz unschuldig ist usw.
- bei letzterer Möglichkeit stellt der BR fest, dass es keine Einigung über die Berechtigung der Beschwerde zu erzielen ist und ruft die Einigungsstelle an (möglichst mir einem Vorsitzenden Richter vom BAG und 3 Beisitzern, davon ein Psychologe, und ein Anwalt für die AN- Seite damit es hübsch teuer wird)
Was glaubst du, passiert, wenn der GF erst mal so zwischen 5 und 10 T€ geblecht hat - meinst Du, weitere Beleidigungen sind ihm diese Summe wert?
Okay, ich lese schon wieder, dass die Einigungsstelle nichts über die Abhilfe entscheidet! Stimmt! Ein guter Einigungsstellenvorsitzender wird jedoch entweder das mit einer einvernehmlichen Regelung auch hinbekommen, oder wenn nicht - dann steht immer noch der erwähnte Kostenfaktor.
Viel Erfolg