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AGG §8(2) - Geringeres Gehalt trotz gleichem Ausbildungsgang?

J
JAVinHH
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

wie kann ich das AGG §8(2), keine geringere Vergütung für gleichwertige Arbeit, in bezug auf Ausbildungsberufe verstehen? Ich sehe ein, dass Unterschiede zwischen Ausbildungjahrgängen, also wenn jemand im ersten oder zweiten Ausbildungjahr ist und zwischen dem Ausbildungsberuf gemacht werden können. Wie ist es aber, wenn die Auszubildenden, die das Jahr danach eingestellt werden, weniger Gehalt bekommen.

Hintergrrund ist, dass die neu eingestellten Auszubildenden in unserer Firma sehr viel weniger Gehalt bekommen, wie die Jahrgänge vor ihnen.

(JAV-Vorstand von 23 Auszubildenden in 8 verschiedenen Ausbildungsgängen)

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Community-Antworten (2)

K
Konrad

02.04.2007 um 10:37 Uhr

Hallo die Ausbildungsvergütungen richten sich nach gültigen Tarifverträgen oder zumindest nach Richtlinien der Innungen bzw Bildungsverbänden und können i.d. R. nicht willkürlich abgesenkt werden. Bitte zuerst da prüfen. Das AGG ist neu, eine Benachteiligung könnte gegeben sein, es fehlen dazu noch rechtkräftige Gerichtsurteile.

P
paula

02.04.2007 um 21:16 Uhr

Wenn schon AGG, welche Form der Diskriminierung soll den gegeben sein? Nach Alter, Rasse, ethnische Herkunft.....

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