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Kündigung ohne Grundangabe!

L
Leeb55
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Leute! Müssen in einer Kündigung die Gründe der Kündigung Aufgefürt sein. Habe hier eine Kündigung Vorligen ohne Grundangaben.

5.04206

Community-Antworten (6)

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Heini

31.03.2007 um 16:37 Uhr

Eine ordentliche Anhörung des Betriebsrats setzt voraus, dass neben den persönlichen und betrieblichen Daten alle Gründe die zur Entscheidung der Kündigung relevant sind dem BR mitgeteilt werden. Der Kündigungssachverhalt muss genau geschildert sein, so dass der BR sich anhand der Mitteilung ein Bild machen kann.

M
Mona-Lisa

31.03.2007 um 17:05 Uhr

@Heini, hab ich die Chance, dass du ein klein bisschen umdenkst?

Weder der Arbeitnehmer noch der Arbeitgeber müssen in ihrer Kündigungserklärung grundsätzlich die Gründe für die Kündigung angeben, wenn nicht gerade ein einschlägiger Tarifvertrag eine zwingende Begründungspflicht vorsieht. Der Arbeitnehmer kann jedoch, falls ihm außerordentlich gekündigt wurde, vom Arbeitgeber verlangen, dass ihm unverzüglich die Kündigungsgründe schriftlich mitgeteilt werden. Eine weitere gesetzliche Ausnahme besteht bei der Kündigung von Berufsausbildungsverhältnissen nach Ablauf der Probezeit. In diesem Fall müssen in der Kündigungserklärung die Gründe, die zur Kündigung geführt haben, angegeben werden. Es gibt Ausnahmen von der Befreiung vom Begründungszwang, die sich etwa in Tarifverträgen des Öffentlichen Dienstes finden. Insbesondere bei außerordentlichen Kündigungen müssen Kündigungsgründe auch tatsächlich benannt werden. In diesen Fällen kann aufgrund der Regelung des Tarifvertrages der Begründungszwang Wirksamkeitsvoraussetzung für die Kündigung sein. So ist dies insbesondere bei der Kündigung von Auszubildenden nach § 15 Berufsbildungsgesetz. Hier muss der Ausbilder stets die Kündigungsgründe deutlich nachvollziehbar in der Kündigung darlegen.

http://www.palm-bonn.de/kuendigun.htm

U
unkas

31.03.2007 um 19:03 Uhr

da hast du wohl recht mona lisa aber hier ist doch die frage ob dem betriebsrat die gründe für die kündigung mitgeteilt werden müssen und das regelt §102 BetrVg eindeutig.

P
Peanuts

31.03.2007 um 19:36 Uhr

aber hier ist doch die frage ob dem betriebsrat die gründe für die kündigung mitgeteilt werden müssen

Hat Leeb55 diese Frage gestellt? Vielleicht geht es ja um seine Kündigung!

H
Heini

31.03.2007 um 19:55 Uhr

---Hat Leeb55 diese Frage gestellt? Vielleicht geht es ja um seine Kündigung!---

Leeb55 "hat nicht seine", sondern eine Kündigung vorliegen ohne Grundangaben. Und dann die Frage noch gestellt in einem Forum für Betriebsräte. Was schließen wir daraus?

L5
Leeb 55

01.04.2007 um 09:12 Uhr

Hallo ich bins noch mal! zu miner Person will ich euch Sagen,bin neu in einem Betriebsrat. Die Kündigung ist von meiner Schwägerin die in einer anderen Firma Arbeitet als ich. In der Kündigung Steht das der Betriebsrat gehört wurde,aber keine Unterschrift des Betriebsrates vorhanden ist. Es werden auch keine Gründe Angegeben weshalb,wiso u. warum. Ich stelle mir die Frage ob der Betriebsrat wirklich Angehört wurde, den Schreiben kann man vieles u.Papier ist geduldig. Es liegt nur eine Unterschrift der Geschäftsleitung vor!

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