Aufforderung zum Rücktritt durch die GF
hallo, wir haben auf grund unserer betriebsgröße 3 betriebsversammlungen veranstaltet,die unser Ag. im vorfeld massiv verhindern wollte. Der Ag schaffte es sogar 3/4 der belegschaft von den versammlungen fernzuhalten. Auf den Versammlungen kippte er sogar die Tagesordnung und sprach als letzter. Er hat uns beschimpft und jeden einzeln aufgefordert zurückzutreten,desweiteren hat er kosten vom BR veröffentlicht und es als halbes Weihnachtsgeld deklariert. Unsern Rechtsbeistand den wir mal brauchten ( Rechtsanwalt) hat er den Stundenlohn offen gelegt. Unsere BR.-Sitzungen würden einen heiden Geld verbrauchen. LT. Ag. :Wenn sie bis Montag nicht zurücktreten,dann sind sie für mich kein Mitglied des Betriebsrat mehr. Ich kenne und grüße sie dann auch nicht mehr. danach löste er die Versammlung auf und verschwand. Schwierig oder? wir sind 13 BR-Mitglieder.
Community-Antworten (6)
31.03.2007 um 22:19 Uhr
@holly Na das ist doch mal ein astreiner Fall für ein §-119-BetrVG-Verfahren!
01.04.2007 um 04:50 Uhr
Herr! Beschütze uns vor solchen Betriebsräten!
01.04.2007 um 12:09 Uhr
@ Aguirre
"Herr! Beschütze uns vor solchen Betriebsräten!"
Warum sollte ich?
Es wäre ja direkt diabolisch, wenn alle wie du wären!
01.04.2007 um 23:24 Uhr
@ Herr
ohne persönlich zu werden - den BR wollt ich auch nicht.
@ holly:
gar nicht schwierig: auf der BV habt Ihr das Hausrecht. Also : rRedezeit entziehen, zur Not entfernen. Sitzfleisch zeigen. Grüßen und Kennen muß der ArG Euch ja nicht, aber er kommt ohne Euch nicht aus! Immer im Hinterkopf haben: der BR und ArG isnd auf gleicher Augenhöhe! Also nicht ins Bockhorn jagen lassen UND DIE SCHULUNGEN MACHEN WELCHE EUCH OFFENSICHTLICH FEHLEN.
01.04.2007 um 23:34 Uhr
@hans, soweit hast du ja recht, so sollte man reagieren. Aber! Wie hättest du an Holly's Stelle während der Betriebsversammlung reagiert? Wie hättest du den AG "zur Not" entfernt? Hättest du ihn eigenhändig rausgetragen?
@Holly, ich kann dich nur auf Kölner's Rat verweisen, ansonsten endet die nächste Betriebsversammlung mit dem selben Fiasko! Was hat übrigens die Betriebsgrösse mit der Anzahl der Betriebsversammlungen zu tun? Das BetrVG schreibt ZWINGEND 4 vor!
01.04.2007 um 23:49 Uhr
@ Mona- Lisa
genau das habe ich auch gedacht!
:-)
LG
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