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Kurzfristige Streichung von Urlaub - was kann BR tun?

J
josch
Jan 2018 bearbeitet

Was hat der BR für Handlungsmöglichkeiten ?

Nur 24 Std.vor Urlaubsantritt, wurden einigen Kollegen der Urlaub der schon seit einigen Monaten genehmigt war gestrichen. Der AG begründete diese Maßnahme damit,daß bei einer Krankenquote von 35%keiner in Urlaub gehen kann. Nun sind die Kollegen stink sauer und erwarten Unterstützung von uns nur wir sind leider noch nicht so in der Materie . Würden uns über Hilfe freuen Danke

8.631011

Community-Antworten (11)

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mokkabohne

30.03.2007 um 23:40 Uhr

Urlaubsregeln sind mit dem Betriebsrat abzustimmen. Der Arbeitgeber kann nicht einfach den Urlaub streichen. Schaut Euch bitte nochmal den 87er an, denn Ihr seid in der Mitbestimmung.

M
Mona-Lisa

30.03.2007 um 23:51 Uhr

@josch,

Ein Arbeitgeber darf bereits gewährten Urlaub stornieren, wenn betriebliche Gründe dies verlangen und er auf Ihre Arbeitskraft angewiesen ist. Haben Sie Zweifel, können Sie nur den Weg über ein einstweiliges Verfügungsverfahren vor dem Arbeitsgericht gehen. Dann "spricht" Ihnen das Gericht den bereits genehmigten Urlaub zu. Auf keinen Fall dürfen Sie eigenständig den Urlaub antreten.

http://www.stern.de/wirtschaft/arbeit-karriere/:Expertenrat-Sie/544456.html?p=43&nv=ct_cb&backref=%2Fwirtschaft%2Farbeit-karriere%2F%3AExpertenrat-Sie%2F544456.html%3Feid%3D501561&eid=501561

es müsste also ein extremer Notfall vorliegen, wenn euer Chef den genehmigten Urlaub zurückzieht! Eine Krankheitsquote von 35% sehe ich schon als extrem!

Er ist dann aber auch zur Zahlung von Stornogebühren verpflichtet, die durch z.B. bereits gebuchte Reisen anfallen! So ganz nebenbei würde ich an eurer Stelle mal nachprüfen, warum euer Krankenstand so hoch ist!

R
ridgeback

31.03.2007 um 02:04 Uhr

@josch, copy von -Guter Rat.de

Arbeitnehmer: Genehmigter Urlaub muss nicht verschoben werden Arbeitnehmer müssen einen bereits genehmigten Urlaub nicht auf Verlangen der Firma verschieben. Das geht aus einem Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt hervor. Die Richter erklärten damit die Kündigung eines EDV-Spezialisten bei einem Softwareunternehmen für unwirksam (Az.: 2 Ca 4283/05). Die Firma hatte den Mitarbeiter wegen eigenmächtiger Urlaubnahme entlassen, nachdem er sich geweigert hatte, den Urlaub um zwei Wochen zu verschieben. Sein Vorgesetzter hatte von ihm die Verschiebung verlangt, weil der wegen der Krankheit anderer Mitarbeiter organisatorische Schwierigkeiten befürchtete. Laut Urteil darf ein Urlaub aber nur dann widerrufen werden, wenn der Betrieb sonst in wirtschaftlich existenzbedrohende Schwierigkeiten geraten würde. Bloße organisatorische Schwierigkeiten aber reichten dazu noch nicht aus, so die Vorsitzende Richterin. Das gleiche gelte auch für eine Verschiebung des Urlaubs. Arbeitnehmer müssten schließlich ohne Unsicherheiten planen und disponieren können.

M
Mona-Lisa

31.03.2007 um 12:15 Uhr

@peanuts, dieses BAG Urteil würde mich interessieren! Wärst du so nett......?

B
Biggy

31.03.2007 um 13:18 Uhr

Hallo ihr alle also dieses Thema interessiert mich ja auch, da es in jedem Betrieb aktuell werden kann. Aber wenn ich ehrlich bin, versteh ich nur Bahnhof wenn ich das Gerichtsurteil lese. Bin wahrscheinlich zu dumm, um das Beamtendeutsch zu verstehen.:-( Kann mir mal jemand erklären was da auf gut deutsch steht:-) Danke an den der sich erbarmt. Gruß Giggy

P
peters

31.03.2007 um 23:42 Uhr

Meines Erachtens geht es in dem Urteil doch um einen ganz anderen Zusammenhang. Nämlich dass einem AN gekündigt wurde, der Arbeitgeber ihn gleichzeitig bis zum Ende der Kündigungsfrist von der Arbeitsleistung freigestellt hat und damit auch der Resturlaubsanspruch als abgegolten gilt.

Das Urteil besagt, dass dieses Vorgehen auch korrekt ist, aber unter der Voraussetzung, dass die Freistellung unwiderruflich ist. Also ganz anderer Hintergrund.

Josch, was deine Frage betrifft, halte ich Mona-Lisa's Ausssage für korrekt.

H
Heini

01.04.2007 um 03:20 Uhr

Der Kollege hat so kurzfristig nur die Möglichkeit dieses Problem mit einer einstweiligen Verfügung über das Arbeitsgericht klären zu lassen. Dabei sollte auch die Frage gestellt werden, warum der Arbeitgeber keine Zeitarbeitskraft kurzfristig einsetzt. Bei solch einer Personalführung ist ein so hoher Krankenstand kein Wunder.

A
Aguirre

01.04.2007 um 04:53 Uhr

Heini?

Der enzige Mensch mit Durchblick hier!

K
Kölner

20.09.2007 um 23:40 Uhr

@Mona-Lisa Wo ist hier peanuts?

@peanuts ??

M
Mona-Lisa

20.09.2007 um 23:47 Uhr

@Kölner, spurlos verschwunden! Vielleicht benötigt Piramesse seine Anwesenheit..... :-))

K
Kölner

20.09.2007 um 23:49 Uhr

@Mona-Lisa Pssst. Solche Bemerkungen beschwören regelmäßig seinen Zorn herauf! :o)

Aber ich kann mir auch gut vorstellen, dass er an dem Fehlen seines Beitrages gar keine Schuld trägt!

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