Erstellt am 30.03.2007 um 21:40 Uhr von mokkabohne
Urlaubsregeln sind mit dem Betriebsrat abzustimmen.
Der Arbeitgeber kann nicht einfach den Urlaub streichen. Schaut Euch bitte nochmal den 87er an, denn Ihr seid in der Mitbestimmung.
Erstellt am 30.03.2007 um 21:51 Uhr von Mona-Lisa
@josch,
Ein Arbeitgeber darf bereits gewährten Urlaub stornieren, wenn betriebliche Gründe dies verlangen und er auf Ihre Arbeitskraft angewiesen ist. Haben Sie Zweifel, können Sie nur den Weg über ein einstweiliges Verfügungsverfahren vor dem Arbeitsgericht gehen. Dann "spricht" Ihnen das Gericht den bereits genehmigten Urlaub zu. Auf keinen Fall dürfen Sie eigenständig den Urlaub antreten.
http://www.stern.de/wirtschaft/arbeit-karriere/:Expertenrat-Sie/544456.html?p=43&nv=ct_cb&backref=%2Fwirtschaft%2Farbeit-karriere%2F%3AExpertenrat-Sie%2F544456.html%3Feid%3D501561&eid=501561
es müsste also ein extremer Notfall vorliegen, wenn euer Chef den genehmigten Urlaub zurückzieht!
Eine Krankheitsquote von 35% sehe ich schon als extrem!
Er ist dann aber auch zur Zahlung von Stornogebühren verpflichtet, die durch z.B. bereits gebuchte Reisen anfallen!
So ganz nebenbei würde ich an eurer Stelle mal nachprüfen, warum euer Krankenstand so hoch ist!
Erstellt am 31.03.2007 um 00:04 Uhr von ridgeback
@josch,
copy von -Guter Rat.de
Arbeitnehmer: Genehmigter Urlaub muss nicht verschoben werden
Arbeitnehmer müssen einen bereits genehmigten Urlaub nicht auf Verlangen der Firma verschieben. Das geht aus einem Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt hervor. Die Richter erklärten damit die Kündigung eines EDV-Spezialisten bei einem Softwareunternehmen für unwirksam (Az.: 2 Ca 4283/05). Die Firma hatte den Mitarbeiter wegen eigenmächtiger Urlaubnahme entlassen, nachdem er sich geweigert hatte, den Urlaub um zwei Wochen zu verschieben. Sein Vorgesetzter hatte von ihm die Verschiebung verlangt, weil der wegen der Krankheit anderer Mitarbeiter organisatorische Schwierigkeiten befürchtete. Laut Urteil darf ein Urlaub aber nur dann widerrufen werden, wenn der Betrieb sonst in wirtschaftlich existenzbedrohende Schwierigkeiten geraten würde. Bloße organisatorische Schwierigkeiten aber reichten dazu noch nicht aus, so die Vorsitzende Richterin. Das gleiche gelte auch für eine Verschiebung des Urlaubs. Arbeitnehmer müssten schließlich ohne Unsicherheiten planen und disponieren können.
Erstellt am 31.03.2007 um 10:15 Uhr von Mona-Lisa
@peanuts,
dieses BAG Urteil würde mich interessieren! Wärst du so nett......?
Erstellt am 31.03.2007 um 11:18 Uhr von Biggy
Hallo ihr alle
also dieses Thema interessiert mich ja auch, da es in jedem Betrieb aktuell werden kann. Aber wenn ich ehrlich bin, versteh ich nur Bahnhof wenn ich das Gerichtsurteil lese.
Bin wahrscheinlich zu dumm, um das Beamtendeutsch zu verstehen.:-(
Kann mir mal jemand erklären was da auf gut deutsch steht:-)
Danke an den der sich erbarmt.
Gruß Giggy
Erstellt am 31.03.2007 um 21:42 Uhr von peters
Meines Erachtens geht es in dem Urteil doch um einen ganz anderen Zusammenhang. Nämlich dass einem AN gekündigt wurde, der Arbeitgeber ihn gleichzeitig bis zum Ende der Kündigungsfrist von der Arbeitsleistung freigestellt hat und damit auch der Resturlaubsanspruch als abgegolten gilt.
Das Urteil besagt, dass dieses Vorgehen auch korrekt ist, aber unter der Voraussetzung, dass die Freistellung unwiderruflich ist. Also ganz anderer Hintergrund.
Josch, was deine Frage betrifft, halte ich Mona-Lisa's Ausssage für korrekt.
Erstellt am 01.04.2007 um 01:20 Uhr von Heini
Der Kollege hat so kurzfristig nur die Möglichkeit dieses Problem mit
einer einstweiligen Verfügung über das Arbeitsgericht klären zu lassen.
Dabei sollte auch die Frage gestellt werden, warum der Arbeitgeber keine
Zeitarbeitskraft kurzfristig einsetzt.
Bei solch einer Personalführung ist ein so hoher Krankenstand kein Wunder.
Erstellt am 01.04.2007 um 02:53 Uhr von Aguirre
Heini?
Der enzige Mensch mit Durchblick hier!
Erstellt am 20.09.2007 um 21:40 Uhr von Kölner
@Mona-Lisa
Wo ist hier peanuts?
@peanuts
??
Erstellt am 20.09.2007 um 21:47 Uhr von Mona-Lisa
@Kölner,
spurlos verschwunden! Vielleicht benötigt Piramesse seine Anwesenheit..... :-))
Erstellt am 20.09.2007 um 21:49 Uhr von Kölner
@Mona-Lisa
Pssst. Solche Bemerkungen beschwören regelmäßig seinen Zorn herauf!
:o)
Aber ich kann mir auch gut vorstellen, dass er an dem Fehlen seines Beitrages gar keine Schuld trägt!