W.A.F. LogoSeminare

Unterstützung eines Mitarbeites beim Gespräch mit dem Vorgesetzten

R
Rosalind
Jan 2019 bearbeitet

Darf der BR einen MA auf dessen Wunsch hin zu einem Gespräch mit dem Vorgesetzten begleiten? bzw. darf der Vorgesetzte dies ablehnen?

46906

Community-Antworten (6)

G
ganther

16.01.2019 um 22:06 Uhr

Kommt auf den Inhalt des Gesprächs an...

R
Rosalind

16.01.2019 um 22:48 Uhr

der MA ist Teamleiter eines 3-Köpfigen Teams. Eine 1,0 Stelle ist dauerkrank, die Arbeit wird nicht mehr geschafft. Trotzdem will der Vorgesetzte, dass sogar noch zusätzlich Aufgaben übernommen werden. Der MA hat die Arbeiten angezeigt die nicht geschafft werden und eine Prioliste vorgelegt, aber der Vorgesetzte möchte, dass der MA überlegt, wie er die Abarbeitung anders gestalten könnte und was er weg lassen könnte. Wir haben das Gefühl, beide reden aneinander vorbei. Nun will der MA sogar kündigen, wenn nicht Abhilfe geschaffen werden kann. Das würde ein noch größeres Loch reißen und wir möchten es gern verhindern.

C
Challenger

17.01.2019 um 14:56 Uhr

Wie viele MA sind denn bei Euch beschäftigt ? Werden denn bei Euch Überstunden gefahren ? Und außerdem : Ihr Chef muss Sie vor Überlastung bewahren - Arbeitsrecht.org https://www.arbeitsrecht.org/.../ihr-chef-muss-sie-vor-ueberlastung-bewahren/

M
Moreno

17.01.2019 um 15:04 Uhr

Ich mache das immer so, wenn ein Kollege mich mithaben möchte rufe ich den Vorgesetzten an und frage ob es ihn stört wenn ich dabei bin. Meistens fällt es Vorgesetzten leichter dem AN zu sagen er will keinen BR dabei haben als wenn er es dem BR selber sagen muss. Aus Deiner Schilderung würde ich aber sagen, dass es hier um Weisungsrecht geht und der AN keinen gesetzlichen Anspruch auf die Begleitung eines BR hat.

C
celestro

17.01.2019 um 15:07 Uhr

"Meistens fällt es Vorgesetzten leichter dem AN zu sagen er will keinen BR dabei haben als wenn er es dem BR selber sagen muss."

Du bist doch aber BRM ? Und DU redest doch mit dem Vorgesetzten ....

R
Rosalind

18.01.2019 um 21:18 Uhr

Ich weiß in der Zwischenzeit, dass ich auf jeden Fall mitgehen kann, wenn der MA es als Beschwerde deklariert und das wird er tun. vielen Dank an alle für die Hilfe.

Ihre Antwort