Sonntagsarbeit - Muss der AN teilnehmen?
Der AG will an einem Sonntag einen Tag der offenen Tür durchführen. Normale Arbeitszeit ist bei uns von Mo. - Fr. Muss der AN teilnehmen? Kann er verpflichtet werden?
Community-Antworten (1)
30.03.2007 um 12:30 Uhr
da wahrscheinlich keine Vereinbarung besteht, ist diese Sonntagarbeit auf freiwilliger Basis und muß bezahlt werden. Gruß Foxy
Verwandte Themen
Sonntagsarbeit - Konferenzteilnahme von MA
ÄlterVon unserem Unternehmen werden Arbeitnehmer regelmässig auf internationale Konferenzen geschickt, die bei mehreren Tagen Dauer oft an Sonntagen beginnen. Beschwerden darüber gab es nie, die Konferenzt
Mindestarbeitszeit am Sonntag
ÄlterIst Sonntagsarbeit gleich Sonntagsarbeit oder muss man eine Mindeststundenzahl gearbeitet haben, damit diese Sonntagsarbeit auch als solche gilt? Bei Sonntagsarbeit muss der AN ja 15 Sonntage im Jahr
Sonntagsarbeit mitbestimmungrecht trotz Betriebsvereinbarung?
ÄlterHallo wir haben vor einen Jahr einen neuen Betriebsrat gewählt. Sämtliche Mitglieder (5) sind das erste mal Betriebsrat. Es wurde ein Meister als Brv gewählt. Nun stellt sich herraus das dieser nur im
Sonntagsarbeit - nur freiwillig, auch wenn der BR zustimmt?
ÄlterGuten Morgen! Ich habe mal wieder eine Frage zum Thema 'Sonntagsarbeit': Unser Arbeitgeber hat die Zustimmung zur Sonntagsarbeit beantragt, der Betriebsrat hat unter der Maßgabe zugestimmt, dass
Sonntagsarbeit BR stimmt nur zu, falls die Genehmigung des Gewerbeaufsichtsamts vorliegt - richtig?
ÄlterHallo Wir haben von der Geschäftsführung einen Antrag auf Überstunden und Sonntagsarbeit bekommen. Es fehlt uns aber für die Sonntagsarbeit die genehmigung vom Gewerbeaufsichtsamt. Reicht es, das wir