Änderungskündigung - Wie soll sich der BR verhalten?
Hallo
Wie soll sich der BR verhalten??
In unserer Versandabteilung soll ab April eine zweite Schicht eingeführt werden. Der BR wurde von der GL Informiert . Da alle Kollegen aus dieser Abteilung einen Arbeitsvertrag über Frühschicht haben sollen diese nun eine Änderungkündigung bekommen. Der BR hat der zweiten Schicht zugestimmt eine Zeitliche begrenzung der Zweiten schicht wurde in einer BV bis zum 31.12.07 Festgeschrieben. Ein Kollege hat seine Unteschrift zu der Änderungskündigung verweigert. Frage: Wie wird der AG jetzt vorgehen können, und wie Können wir unserem Kollegen als BR zur Seite stehen.
Community-Antworten (3)
29.03.2007 um 15:50 Uhr
Eine Änderungskündigung hat zwangsläufig die Kündigung im Falle der Nichtzustimmung zur Folge. Der Kollege sollte sehen, dass er noch unterschreiben kann, wenn er (s)einen Arbeitsplatz behalten will.
30.03.2007 um 00:00 Uhr
@Jube Er kann der Änderungskündigung auch zustimmen unter dem Vorbehalt einer gerichtlichen Prüfung!
30.03.2007 um 02:32 Uhr
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