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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Beratungspflicht/recht gegenüber einzelnen MA - zu Änderungsverträgen/Änderungskündigungen ?

L
lady
Jan 2018 bearbeitet

hallo liebe leute, wie sieht es eigentlich mit der/dem beratungspflicht/recht aus. mir schwirrt da irgendwas im kopfe rum wie "rechtsberatung dürfen nur anwälte tätigen". wie kann ich meine kollegen beraten wie z.B mit anstehenden änderungsverträgen (neues gehaltsmodell a la hier bereits beschriebenen 80/20) oder sogar änderungskündigungen umgegangen werden kann/muss/darf. wie kann ich einzelne beraten, da ich als BR ja nur gemeininteressen vertreten darf. danke für eure hilfe.

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Community-Antworten (1)

W
wölfchen

14.02.2007 um 09:40 Uhr

Wenn sich ein MA vertrauensvoll an Dich wendet, kannst Du ihm doch Deine Meinung aus betriebsrätlicher Sicht zu der Thematik sagen. Wer soll Dir das verbieten? Und wenn Du dann noch extra und ausdrücklich dazu sagst, dass das aber keine Rechtsberatung ist und dass er/sie sich wegen der Details besser an einen Rechtsanwalt oder die Rechtsabteilung der zuständigen Gewerkschaft wenden soll, bist Du doch nach meiner Meinung auf der sicheren Seite. Du darfst und sollst als BR auch Einzelinteressen vertreten, z.B. bei einer Beschwerde nach § 85 BetrVG.

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