Änderungskündigungen um sich vom 13. Monatsgehalt zu trennen - Ist das erlaubt ?
Liebes Forum,
unser AG plant Änderungskündigungen der gesamten Belegschaft (>30 Leute), um sich vom 13. Monatsgehalt trennen zu können.
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Sind dabei, wie bei "normalen" Kündigungen die jeweiligen Kündigungsfristen nach §622 BGB einzuhalten!?
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Und handelt es sich um eine "Massenentlassung" mit Anzeigepflicht dem AA gegenüber !?
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Ist der AG verpflichtet, die Tatsache zu beweisen, daß er keine 13. Gehälter mehr zahlen kann!? (Wir sind uns da nämlich gar nicht so sicher!!)
Vielen Dank für Antworten
Community-Antworten (3)
02.09.2005 um 01:13 Uhr
Hallo Tine,
manomann.... denkt daran, wenn Änderungskündigungen ausgesprochen werden, dann haben die AN 3 Möglichkeiten: Akzeptieren = Unterschrift Nicht akzeptieren = es beginnen automatisch die Kündigungsfristen zu laufen, da somit aus der Änderungskündigung eine Beendigungskündigung wird Und, das ist der beste Weg, zu dem ich rate: Unterschreiben unter Vorbehelt (Vorbehaltserklärung), dann hat der AN 3 Wochen Zeit die Kündigungsschutzklage einzureichen. Der AG ist bei diesen Klagen dann in der Beweispflicht. Holt Euch hierzu Unterstützung! Dass passiert leider gerade öfters. Wenn ihr Kontakt zu einer Gewerkschaft habt, nützt diesen. Die Kollegen sollten auf jeden Fall einen Arbeitsrechtsschutz haben, der im Kleingedruckten nicht den Vermerk hat, dass dieser nur bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses greift. Ganz persönlich, aus Erfahrung: Trefft Euch ausserhalb und redet miteinender, wieviele das nicht in Ordnung finden! Was viele AG umhaut, ist, wenn sich der Großteil der AN einig sind. Zum Beispiel könntet ihr auch einen Brief verfassen, dass ihr das nicht i.o. findet, weil ihr eure Leistung und euren Einsatz bringt, daruf sollen möglichst viel Unterschriften. Aber: Sucht Euch Unterstützung (Gewerkschaft) , leider geht nicht hervor, ob es einen Betriebsrat gibt.
Ich hoffe, ich konnte ein wenig helfen....
02.09.2005 um 11:24 Uhr
Änderungskündigungen wegen Streichung des Weihnachtsgeld sind meiner Auffassung rechtsunwirksam. der AG kann Arbeitsverträge nur ändern wenn sich betrieblich, Arbeitszeit Arbeitsaufgabe usw. wesentlich ändern. Bei der Streichung von Weihnachtsgeld kann der AG nur versuchen Arbeitsverträge einvernehmlich zu ändern. und dann muss jeder AN selbst entscheiden ob er das will. Hier ist der Betriebsrat gefragt und sollte Aufklärung betreiben.
02.09.2005 um 11:54 Uhr
wie Stern schon schreibt, die Kollegen müssen den Rechtsweg beschreiten. Es wird sich zeigen, wie das Gericht entscheidet. Wenn Ihr keine Solidariität unter den Kollegen erzeugt, werden - so der Erfahrungswert - viele all zu schnell schwach und unterschreiben nach dem Motto "hauptsache ich habe meine Ruhe und einen Arbeitsplatz"
Auch meine Frage wäre: Gibt es einen Tarifvertrag?
Massenentlassung? Gute Frage! Fragt doch das AA; dann habt ihr gleich zwei Fliegen mit einer Klappe erschlagen: Ihr wisst bescheid und die AA auch.
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