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Weiterbeschäftigung nach widerruflicher Freistellung

N
netteannette
Jan 2019 bearbeitet

Hallo, ein MA hat letzten Monat gekündigt auf Ende März und wurde zunächst widerruflich freigestellt. Jetzt wurde er von seinem Chef angerufen, dass er wieder kommen soll, die Fa. möchte ihn nicht solange bezahlt freistellen. Bislang war er in gehobener Position als Chemieingenieur tätig, nun soll er einfachste Laborarbeiten machen, ohne Computer (wurde ihm abgenommen). Kann er darauf bestehen, dass er mit gleichwertigen Tätigkeiten weiterbeschäftigt wird bis zum Kündigungstermin oder muss er das so hinnehmen? Antworten bitte möglichst mit § - danke sehr.

30301

Community-Antworten (1)

P
Pjöööng

16.01.2019 um 12:51 Uhr

Natürlich hat er Anspruch auf vertragsgemäße Beschäftigung.

Was für Paragraphen brauchst Du dafür?

§ 611 BGB?

§ 612a BGB?

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