Erstellt am 16.01.2019 um 11:58 Uhr von Cyber99
Hallo Nessy,
das Thema Mitarbeiterbefragung ist ein spannendes Thema, das mich auch gerade umtreibt. Deine eigentliche Frage kann ich Dir aber leider nicht genau beantworten. Die Zuständigkeit für Betriebe ohne BR lässt sich aber grundsätzlich aus § 50 BetrVG ableiten.
Für mich stellt sich eher die Frage, ob ein BR oder GBR grundsätzlich Mitarbeiterbefragungen durchführen darf. Auf welcher Rechtsgrundlage sollte er Umfragen durchführen dürfen? Gehört das zu seinen gesetzlichen Aufgaben?
Da bin ich arg im Zweifel und ich habe noch niemanden gefunden der diese Frage schlüssig beantworten konnte.
Wir würden zum Beispiel gerne eine Umfrage durchführen, die sicher auch sehr unbequeme Wahrheiten ans Tageslicht fördern würde. Ich bin mir sicher dass der AG nicht mit allen Fragen einverstanden wäre und schon gar nicht dass dann das Ergebnis öffentlich wird. Was wenn der AG die Durchführung der Umfrage verbietet? Darf er das?
Wir würden ja dem AG selbst empfehlen mal eine Umfrage durchzuführen, aber das dürfte eher nicht in seinem Interesse liegen.
Erstellt am 16.01.2019 um 13:55 Uhr von outofmemory
Ich sehe keine Probleme bei einer freiwilligen Umfrage die eine anonyme Teilnahme und auch nicht die Möglichkeit hat personenbezogene Daten zu erheben (z.B. in Freitextfeldern, Kombinationen aus Antworten, die einzelne Mitarbeiter identifizieren.)