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Wahl des Betriebsausschusses - durch Ersatzmitglieder?

C
ccpolarbaer
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen,

sind in der Sitzung Ersatzmitglieder des BR's geladen, dürfen diese dann an der Wahl des Betriebsausschusses teilnehmen? Das die Ersatzmitglieder nicht wählbar sind ist uns bekannt, aber sind sie denn trotzdem wahlberechtigt?

Bitte um schnelle Antwort...

Liebe Grüße

cc

6.49605

Community-Antworten (5)

R
rolfo2

28.03.2007 um 17:39 Uhr

Das Ersatzmitglied vertritt ein ordentlich verhindertes Mitglied und nimmt dessen Rechte wahr. Aber das hört sich so nach Personalproblem im Betriebsrat an, Abwahl etc., dann, wenn der abzuwählende verhindert ist teilzunehmen. Auch nicht grad die feine Art.

H
Heini

28.03.2007 um 23:53 Uhr

Ja !!!!!!!!!!

A
Angi1

29.03.2007 um 12:09 Uhr

Hallo CCpolarbaer,

auch können sich nicht bei der Wahl anwesende ordentliche BR Mitglieder für die Wahl zur Verfügung stellen.

MfG Angi1

P
paulchen

29.03.2007 um 19:02 Uhr

Hallo CCpolarbaer, hast einen tollen Nickname erinnert mich an den kleinen Eisbären Knut vom Berliner Zoo. Die Wahl für den Betriebsausschusses ist geheim und muß mit Stimmzetteln erfolgen. Die Wahl folgt den Grundsätzen der Verhältniswahl, bei nur einem Wahlvorschlag nach der Mehrheitswahl § 27 Abs. 1 S. 3 u. 4 BetrVG. Der Vorsitzende und sein Stellvertreter gehören kraft Gesetzes den Betriebsausschuss an. Der BR-Vorsitzende ist Leiter der Wahl und muß sicherstellen, dass die geheime Stimmabgabe gewährleistet ist. Wichtig ist, ebenso wie bei Beschlüssen die Beschlußfähigkeit des BRs und die Mehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder. (§33 Abs 1 u. 2 BetrVG) Bei der Übertragung von Aufgaben an den Betriebsausschusses ist die absolute Mehrheit aller BR Mitglieder nötig. Aber so weit seid ihr ja noch nicht. Ich hoffe, dass ich dir etwas helfen konnte.

Gruß Paulchen

H
heiner

27.04.2007 um 21:42 Uhr

Hallo Paulchen, bist du da ganz sicher das zur Übertragung von Aufgaben an den Betriebsausschuss die absolute Mehrheit nötig ist? Verstehe ich es richtig als Nichtfachmann das die absolute Mehrheit einstimmig heisst? Kann ein Betriebsausschuss überhaupt mit einfacher Mehrheit beauftragt werden Verhandlungen zum Bsp. über Überstunden zu führen? Viele Fragen,hoffe es kann mir jemand helfen. Grüsse Heiner

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