Zustimmungsverweigerung nach § 99?
Hallo,
folgende Situation: Aufgrund einer Verlagerung eines werden die befristeten Verträge diverser MA nicht verlängert. Gleichzeitig werden für andere Projekte neue MA ebenfalls befristet eingestellt. Liegt hier ein Zustimmungsverweigerungsgrund nach § 99 Abs. 2 Nr. 3 vor? Die MA, deren Verträge nun auslaufen, könnten mit genau so viel bzw. sogar weniger Aufwand für die anderen Projekte geschult werden wie komplette Neueinsteiger.
Gruss, Kai
Community-Antworten (6)
28.03.2007 um 19:04 Uhr
@kai Tragisch aber wahr: Wer einen befristeten AV hat, weiss das seine Arbeitsleistung beschränkt gebraucht wird, also ein Enddatum aufweist. Es bedarf keiner Kündigung und der AN hat keinen Weiterbeschäftigungsanspruch. Fertig. Demnach kann der BR auch keinerlei Gründe nach § 99 Abs. 2 Nr. 3 BetrVG erkennen, eben weil es kein Nachteil ist.
Vielleicht hilft ein Blick in § 14 TzBfG um zu erklären warum der AG die befristet beschäftigten AN nicht weiterhin um sich duldet!
28.03.2007 um 21:13 Uhr
Kölner, Du weißt ja wie ungern ich Dir widerspreche ;-))
Finde auch, dass man als BR ruhig mal kreativ werden darf, wenn es den Beschäftigten dient. DKK zu §99 in RN188 "Nachteile für die vorhandenen AN in Form der »Erschwerung ihrer Arbeitsbedingungen« können sich auch aus der Beschäftigung von AN mit befristeten oder Teilzeitarbeitsverhältnissen ergeben, die sich vielfältig auf die kollektiven Interessen der Belegschaft auswirken zu Belastungen durch häufigen Wechsel vgl. ArbG Hamburg 5. 9. 90"
28.03.2007 um 21:25 Uhr
Kölner, hast Du nachgeschoben? Oder hab ich den Hinweis auf §14 übersehen? Aber der Hinweis von Kai (Projekte) könnte doch wiederum auf einen Sachgrund hinweisen...
28.03.2007 um 21:27 Uhr
@Liebste Lotte So etwas mache ich nicht!
28.03.2007 um 21:30 Uhr
Kölner, habe es Dir auch nicht wirklich zugetraut ;-) Wenn ich eine neue Brille hätte..vielleicht fände ich dann auch Schuhe, die mir gefallen...
29.03.2007 um 11:20 Uhr
Moin zusammen,
danke für die Antworten. Nein, die Verträge sind allesamt ohne Sachgrund befristet. Sorry, hätte ich erwähnen sollen. @ Kölner: Ich sehe das nicht grundsätzlich anders als Du aber der Hinweis von Lotte gibt zumindest ein bißchen Hoffnung. Leider gelingt es mir nicht, das Urteil zu finden.
Gruss, Kai
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