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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Mehrarbeit bei Teilzeit - Mehrarbeitszuschlag?

O
ozelott2007
Jan 2018 bearbeitet

Habe eine Frage zur Teilzeit: Eine Kollegin (25 Std.) hat 12 Stunden Mehrarbeit geleistet, einen Freizeitausgleich kann nicht gewährt werden. Jetzt wurde Ihr von der Personalabteilung gesagt lt Tarifvertrag (Spedition NRW) gäbe es erst ab der 39. Stunde Mehrarbeitszuschlag, da Sie aber nur 25. Stunden arbeitet (in der Woche) kann Sie ja nie auf besagte 39 Stunden kommen. Hat jemand einen Tipp, habe TV und Teilzeit u. Befr. Gesetz gewälzt aber nix gefunden.

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Community-Antworten (1)

C
Catweazle

27.03.2007 um 23:29 Uhr

ozelott2007,

eure Personalabteilung hat Recht. Das hängt mit der dann stattfindenden Benachteilung von Vollzeitkräften statt. Es würde bedeuten, dass ein TZ-MA bei einer 39-Std.-Woche mehr verdient als ein Vollzeit-MA. Die VZ-MA bekommen die Zuschläge auch erst ab der 40. Stunde.

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