W.A.F. LogoSeminare

Abwahl und Neuwahl BRV auf einer Tagesordnung?

F
faulersack
Jan 2018 bearbeitet

hallo leute, darf man die abwahl und die neuwahl eines stellv. BRV oder eines BRV auf eine tagesordnung setzen und innerhalb einer betriebsratssitzung machen? muß die betroffene person auch eingeladen werden oder erst zu dem top neuwahl? viele schreiben neuwahl unverzüglich. heißt das in der gleichen sitzung oder bei der nächsten sitzung. und muß der betroffene anwesend sein bzw. geladen werden? bitte wenn möglich mit quelle.

4.08802

Community-Antworten (2)

L
Lotte

27.03.2007 um 20:37 Uhr

faulersack ;-), BetrVG §26, DKK unter RN 15 "Die Abberufung des Vorsitzenden oder seines Stellvertreters kann mit der gem. § 33 erforderlichen Stimmenmehrheit ohne besondere Begründung jederzeit erfolgen. Nach der Abberufung hat unverzüglich eine Neuwahl zu erfolgen. Betroffene sind beim Beschluss über die Abberufung stimmberechtigt. Hierfür gelten die gleichen Grundsätze wie bei der Konstituierung des BR"

AB
Alter Betriebsrat

27.03.2007 um 22:43 Uhr

Hallölle !

Selbst zweimal abgewählt und als besonderes Bonbon noch in urlaubsbedingter Abwesenheit. Ein menschliches "Hoch" auf solche Mitkollegen. Lotte hat voll recht. Ich bin mir damals so schlecht vorgekommen, denn die Kollegen müssen es nicht einmal begründen. Ein feines Gesetz in diesem Punkt und "Der AG lacht".

Grüssle

Hier der ganz alte Betriebsrat

Ihre Antwort