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Betriebsübergang - Urlaubspaln der übergehenden Firma?

M
MrBig
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Leute !

Folgende Frage zu einem Betriebsübergang. Der Urlaubsplan der Übergehenden Firma wurde schon Anfang des Jahres erstellt, alle haben sich danach gerichtet und Urlaub gebucht. Nun meine Frage u. wo finde ich etwas darüber:Kann der neue AG diesen Plan einfach verwerfen und auf eine neue Planung bestehn oder gibt es Rechtsanspruch .....ich denke den gibt es. Aber bin wie immer auf eure Antworten gespannt.

Gruß MrBig

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Community-Antworten (2)

R
Ram-Lih

27.03.2007 um 16:50 Uhr

Hey, solche Themen könnt Ihr im Interessenausgleich regeln. BetrVG § 111 Abs. 4 Rn 128 - 140

A
Angi1

28.03.2007 um 11:36 Uhr

Hallo MrBIg,

die Rechte und Pflichten bei Betriebsübergang sind im § 613A BGB geregelt. Wenn sich nur der Inhaber ändert und alles andere bleibt, sehe ich keinen Grund für eine Änderung. Wird der Betrieb in einen anderen eingegliedert muß die Regelung wahrscheinlich überarbeitet werden. Auf alle Fälle besteht MBR nach § 87 Abs. 1 P.5 BetrVG

MfG Angi1

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