Hallo Leute !

Folgende Frage zu einem Betriebsübergang. Der Urlaubsplan der Übergehenden Firma wurde schon Anfang des Jahres erstellt, alle haben sich danach gerichtet und Urlaub gebucht.
Nun meine Frage u. wo finde ich etwas darüber:Kann der neue AG diesen Plan einfach verwerfen und auf eine neue Planung bestehn oder gibt es Rechtsanspruch .....ich denke den gibt es. Aber bin wie immer auf eure Antworten gespannt.

Gruß MrBig