Verpflichtende Teilnahme an Mahlzeiten vom Gehalt abziehen
Moin zusammen,
in unseren Arbeitsverträgen wird darauf hingewiesen, dass die AN an den gemeinsamen Mahlzeiten mit den Betreuten (Kinder- und Jugendhilfe Einrichtung) teilnehmen müssen. Die Mahlzeiten werden mit einem Pauschalbetrag vom Gehalt abgezogen. Ich frage mich nun, ob es statthaft ist, die MA zur Teilnahme an den Mahlzeiten zu verpflichten bzw. ob so ein Passus im Arbeitsvertrag in Ordnung ist?
Community-Antworten (1)
15.01.2019 um 14:02 Uhr
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