Trotz Massenenenlassung Leiharbeiter?
Kann der Br Leiharbeiter ablehnen wenn 2Monate vorher eine Massenentlassung war würde mich freuen über euren Rat
Community-Antworten (3)
27.03.2007 um 16:15 Uhr
Hallo, Einstellungen von Leiharbeitnehemer sind genauso Mitbestimmungspflichtig wie normale Einstellungen. Warum solltet Ihr Sie nicht Ablehen können. Ihr müßt nur die Ablehnung Begründen z.b. wieso, weshalb, warum usw.....
War denn die Massenentlassung echt von nötten????
Gruß Timo
27.03.2007 um 16:55 Uhr
Hallo, Von der Arbeitgeberseite her ja wegen Autragsverlagrung und Rückgang von Aufträgen von unserer Seite nicht nachvollziehbar da ich erst seit April 2006 im Br bin und erste Vorsitende hatten wir uns einen Anwalt geholt was aber auch nicht viel gebracht hat die anderen Br Mitglieder außer eine haben kein Inresse die haben sich nur wählen lassen wegen dem Kündigungsschutz klingt hart ist aber so ich habe einen schweren Stand aber ich bin zäh das hat der chef schon gemerkt ich gebe nicht auf Ich lese sehr viel im Gesetz.
27.03.2007 um 19:11 Uhr
Bei einer Massenentlassung wurde doch sicher ein Sozialplan erstellt. Bei uns ist darin aufgenommen worden,das wenn wieder Mitarbeiter benötigt werden,diese ein Vorzugsrecht haben,und zwar 5 Jahre lang.Bei geeigneter Qualifikation,versteht sich.
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