Rücknahme einer Zustimmungsverweigerung gem. § 99?
Hallo zusammen! Hat man als BR die Möglichkeit, eine Zustimmungsverweigerung (bei Neueinstellung) im Nachhinein "zurückzunehmen" - z.B. weil sich die Vermutung, dass andere Mitarbeiter durch die Neueinstellung Nachteile erleiden, durch den Arbeitgeber entkräften lässt?
Freue mich auf ein kurzes Feedback.
Community-Antworten (1)
27.03.2007 um 14:09 Uhr
Hallo Lotti, nach der Kommentierung von Däubler in Rn 22 zum § 33 BetrVG kann der Beschluss geändert werden, wenn der AG damit einverstanden ist. Es muss dann ein neuer Beschluss vom BR gefasst werden.
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