Arbeit während Elternzeit - wie viel Prozent man darf arbeiten während Elternzeit?
Hallo Leute,
ich habe eine Frage um Elternzeit: Weiss jemand wie viel prozent man darf arbeiten während Elternzeit (Angestellte ist schon teilzeit)?
danke
Community-Antworten (7)
27.03.2007 um 09:16 Uhr
Hallo Angel, man darf bis zu 30 Stunden die Woche während der Elternzeit arbeiten. (§ 15 Abs. 4 Bundeserziehungsgeldgesetz)
27.03.2007 um 11:26 Uhr
@pit42: Welcher §15? Dein BErzGG braucht dringend ein Update!
@Angel: Die 30 Stunden stimmen aber trotzdem, vgl. §§1 + 2 BErzGG
27.03.2007 um 14:31 Uhr
Hallo Petrus, im §§ 1 und 2 des BErzGG geht es um das Elterngeld und nicht um die Elternzeit wie im § 15 und nach der Elternzeit wurde gefragt.
27.03.2007 um 15:01 Uhr
@pit47 Braucht Dein BErzGG ein update? Ja! Und schmeiss die alte Version weg...
27.03.2007 um 15:26 Uhr
Hallo alle @, es ist jetzt natürlich das BEEG, aber dort wird von §§ 1-14 das Elterngeld behandelt und in den §§ 15-21 die Elternzeit für Arbeitnehmer. In § 15 Abs.4 steht folgendes: (4) Der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin darf während der Elternzeit nicht mehr als 30 Wochenstunden erwerbstätig sein. Eine im Sinne des § 23 des Achten Buches Sozialgesetzbuch geeignete Tagespflegeperson kann bis zu fünf Kinder in Tagespflege betreuen, auch wenn die wöchentliche Betreuungszeit 30 Stunden übersteigt. Teilzeitarbeit bei einem anderen Arbeitgeber oder selbstständige Tätigkeit nach Satz 1 bedürfen der Zustimmung des Arbeitgebers. Dieser kann sie nur innerhalb von vier Wochen aus dringenden betrieblichen Gründen schriftlich ablehnen.
27.03.2007 um 16:07 Uhr
Pit, nochmal zum Verständnis: Das BErzGG wurde mit Wirkung zum 1.1.2007 grundlegend geändert, unter anderem wurden die §§ 15-21 gestrichen. Guck einfach in die Online-Version unter http://bundesrecht.juris.de/berzgg/index.html In der aktuellen Fassung steht die gewünschte Auskunft in §2: "Der Antragsteller übt keine volle Erwerbstätigkeit aus, wenn..."
27.03.2007 um 16:19 Uhr
@ Petrus, danke, habe verstanden.
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