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Arbeit während Elternzeit - wie viel Prozent man darf arbeiten während Elternzeit?

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Angel
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Leute,

ich habe eine Frage um Elternzeit: Weiss jemand wie viel prozent man darf arbeiten während Elternzeit (Angestellte ist schon teilzeit)?

danke

4.59607

Community-Antworten (7)

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pit47

27.03.2007 um 09:16 Uhr

Hallo Angel, man darf bis zu 30 Stunden die Woche während der Elternzeit arbeiten. (§ 15 Abs. 4 Bundeserziehungsgeldgesetz)

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Petrus

27.03.2007 um 11:26 Uhr

@pit42: Welcher §15? Dein BErzGG braucht dringend ein Update!

@Angel: Die 30 Stunden stimmen aber trotzdem, vgl. §§1 + 2 BErzGG

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pit47

27.03.2007 um 14:31 Uhr

Hallo Petrus, im §§ 1 und 2 des BErzGG geht es um das Elterngeld und nicht um die Elternzeit wie im § 15 und nach der Elternzeit wurde gefragt.

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Kölner

27.03.2007 um 15:01 Uhr

@pit47 Braucht Dein BErzGG ein update? Ja! Und schmeiss die alte Version weg...

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pit47

27.03.2007 um 15:26 Uhr

Hallo alle @, es ist jetzt natürlich das BEEG, aber dort wird von §§ 1-14 das Elterngeld behandelt und in den §§ 15-21 die Elternzeit für Arbeitnehmer. In § 15 Abs.4 steht folgendes: (4) Der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin darf während der Elternzeit nicht mehr als 30 Wochenstunden erwerbstätig sein. Eine im Sinne des § 23 des Achten Buches Sozialgesetzbuch geeignete Tagespflegeperson kann bis zu fünf Kinder in Tagespflege betreuen, auch wenn die wöchentliche Betreuungszeit 30 Stunden übersteigt. Teilzeitarbeit bei einem anderen Arbeitgeber oder selbstständige Tätigkeit nach Satz 1 bedürfen der Zustimmung des Arbeitgebers. Dieser kann sie nur innerhalb von vier Wochen aus dringenden betrieblichen Gründen schriftlich ablehnen.

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Petrus

27.03.2007 um 16:07 Uhr

Pit, nochmal zum Verständnis: Das BErzGG wurde mit Wirkung zum 1.1.2007 grundlegend geändert, unter anderem wurden die §§ 15-21 gestrichen. Guck einfach in die Online-Version unter http://bundesrecht.juris.de/berzgg/index.html In der aktuellen Fassung steht die gewünschte Auskunft in §2: "Der Antragsteller übt keine volle Erwerbstätigkeit aus, wenn..."

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pit47

27.03.2007 um 16:19 Uhr

@ Petrus, danke, habe verstanden.

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