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GBR-Vorsitzender -ab wann Nachfolger/in wählen?

H
Hüttenstr
Jan 2018 bearbeitet

Bei uns ist ersichtlich, dass der Gesamtbetriebsratsvorsitzende zum 31.12.07 in den Ruhestand geht. Ab wann können wir dann seinen Nachfolger wählen? Ist eine vorbereitende Wahl möglich oder findet die erst nach seinem Aussteigen statt?

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Community-Antworten (5)

K
Kölner

26.03.2007 um 21:46 Uhr

@Hüttenstr Jederzeit: Einfach den GBRV abwählen und einen neuen wählen! Das könnte auch ganz sinnig sein, damit der alte GBRV den neuen noch "einweiht"!

H
Hüttenstr

27.03.2007 um 11:24 Uhr

Danke! Aber leider folgendes Problem: Der alte GBRV will partout nicht vor Jahresende gehen. Kann man schon vorher den Nachfolger wählen und die Einsetzung als GBRV ab dem 1.1.08 bestimmen?

K
Kölner

27.03.2007 um 12:10 Uhr

@Hüttenstr Einfach den "alten" abwählen und den "neuen" wählen. Das geht und das reicht! Ob er dann am Stuhl kleben bleiben will oder nicht interessiert nicht: Ihr habt die Entscheidung in der Hand.

Manchmal hilft es auch, wenn man dem Herrn dieses Verfahren erläutert. Mitunter wird der "Freiwilligkeit" etwas nachgeholfen und er tritt - um sein Gesicht zu wahren - aus eigenem Willen zurück!

K
Kölner

28.03.2007 um 15:27 Uhr

@Hüttenstr. Ausserdem braucht es gar nicht unbedingt aller GBR-Mitglieder, die für einen solchen Antrag sind, sondern nur die entsprechende Stimmgewichtung!

R
rolfo2

28.03.2007 um 16:36 Uhr

Die Idee mit dem abwählen finde ich gar nicht so gut, warum wollt ihr den denn abwählen, lasst ihn doch bis zum Ruhestand, er kann ja trotzdem einen favorisierten Nachfolger einarbeiten. Wenn ihr ihn abwählt wird er das sicherlich nicht tun, also, wem ist geholfen ?

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