Erstellt am 26.03.2007 um 19:46 Uhr von Kölner
@Hüttenstr
Jederzeit: Einfach den GBRV abwählen und einen neuen wählen! Das könnte auch ganz sinnig sein, damit der alte GBRV den neuen noch "einweiht"!
Erstellt am 27.03.2007 um 09:24 Uhr von Hüttenstr
Danke! Aber leider folgendes Problem: Der alte GBRV will partout nicht vor Jahresende gehen. Kann man schon vorher den Nachfolger wählen und die Einsetzung als GBRV ab dem 1.1.08 bestimmen?
Erstellt am 27.03.2007 um 10:10 Uhr von Kölner
@Hüttenstr
Einfach den "alten" abwählen und den "neuen" wählen. Das geht und das reicht! Ob er dann am Stuhl kleben bleiben will oder nicht interessiert nicht: Ihr habt die Entscheidung in der Hand.
Manchmal hilft es auch, wenn man dem Herrn dieses Verfahren erläutert. Mitunter wird der "Freiwilligkeit" etwas nachgeholfen und er tritt - um sein Gesicht zu wahren - aus eigenem Willen zurück!
Erstellt am 28.03.2007 um 13:27 Uhr von Kölner
@Hüttenstr.
Ausserdem braucht es gar nicht unbedingt aller GBR-Mitglieder, die für einen solchen Antrag sind, sondern nur die entsprechende Stimmgewichtung!
Erstellt am 28.03.2007 um 14:36 Uhr von rolfo2
Die Idee mit dem abwählen finde ich gar nicht so gut, warum wollt ihr den denn abwählen, lasst ihn doch bis zum Ruhestand, er kann ja trotzdem einen favorisierten Nachfolger einarbeiten.
Wenn ihr ihn abwählt wird er das sicherlich nicht tun, also, wem ist geholfen ?