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Fragen zur betrieblichen Berufsbildung und allgemeinbildenden Maßnahmen

S
SSGG
Feb 2019 bearbeitet

Moin KollegInnen, bei uns werden vorerst allgemeinbildende Maßnahmen durch die GL initiert, natürlich ohne ausreichende Information nach §98 BetrVG.

Einige KollegInnen wurden per email durch die Personale aufgefordert, in der nächsten Woche an einem Online Check Ihrer Englisch Kenntnisse teilzunehmen.

In der Einladung stand natürlich nichts, ob die Maßnahme freiwillig ist, ob bei Eigenkündigung die Kosten zu erstatten sind, und ob alle MitarbeiterInnen in den Genuß einer Weiterbildung bzw. allgemeinbildenden Maßnahme kommen usw.

Wir als BR haben natürlich grundsätzlich nichts gegen jede Form der Bildung!

Was habt Ihr gemacht? Wie seid Ihr vorgegangen? Worauf sollten wir besonders achten?

19.82001

Community-Antworten (1)

S
Spartacus

26.03.2007 um 17:53 Uhr

Moin ,

wir haben eine Bv gem.§ 98 BetrVg erstellt. Dort ist z.B. geregelt das auch TZ-kräfte geschult werden,die Schulungen möglichst innerhalb der AZ stattfinden(bzw. Mehrarbeit vergütet wird) und das der AG die kosten für von ihm veranlaßte Bildungsmaßnahmen trägt. Ihr müßt sehen was bei euch Priorität hat !

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