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Kündigungsschutz - für Ersatzmitglied?

E
edi
Jan 2018 bearbeitet

hallo ich habe eine frage was ist richtig hat man wenn man sich als betriebsrat hat aufstellenlassen aber nur 37 stimmen bekommen hat ein jahr kündigungsschutz oder 6monate danke

5.17507

Community-Antworten (7)

C
Catwaezle

26.03.2007 um 03:50 Uhr

6 Monate, auch wenn man keine Stimme bekommen hat.

FB
Frank B.

26.03.2007 um 08:54 Uhr

Es gibt aber auch MA die mit nur 35 Stimmen ein Jahr Kündigungsschutz haben!

M
Mona-Lisa

26.03.2007 um 10:02 Uhr

@edi, mit deinem Hinweis "aber nur 37 Stimmen bekommen" willst du doch sagen, dass du es nicht in den Betriebsrat geschafft hast, nicht wahr?

Die Stimmenanzahl steht, was deine Frage anbetrifft nicht in direktem Zusammenhang. Ausschlaggebend für den Kündigungsschutz ist einzig und allein, ob du im ersten halben Jahr nach der Wahl zu einer Sitzung als Ersatzmitglied eingeladen worden bist. Wenn nicht, endet der Kündigungsschutz nach diesem halben Jahr. Wenn du zu einer Sitzung eingeladen wurdest, verlängert er sich um 1 Jahr und das jedesmal auf's Neue!

E
edi

26.03.2007 um 11:54 Uhr

hallo frank.b sie sagen 1jahr die anderen 6monate was stimmt jetz steht es irgendwo in einem gesetzbuch danke für die antwort

T
timo

26.03.2007 um 13:23 Uhr

Hallo edi... Ich wollte dir nur mitteilen das Mona-Lisa rechthat mit dieser aussage.

Die Stimmenanzahl steht, was deine Frage anbetrifft nicht in direktem Zusammenhang. Ausschlaggebend für den Kündigungsschutz ist einzig und allein, ob du im ersten halben Jahr nach der Wahl zu einer Sitzung als Ersatzmitglied eingeladen worden bist. Wenn nicht, endet der Kündigungsschutz nach diesem halben Jahr. Wenn du zu einer Sitzung eingeladen wurdest, verlängert er sich um 1 Jahr und das jedesmal auf's Neue!

Also sehe zu das du mindestens einmal im Jahr zur sitzung eingeladen wirst, damit du den Kündigungsschutz wieder neu hast.

M
Mona-Lisa

26.03.2007 um 13:28 Uhr

@timo, "...Also sehe zu das du mindestens einmal im Jahr zur sitzung eingeladen wirst, damit du den Kündigungsschutz wieder neu hast..."

Gefährlicher Hinweis! edi hat darauf keinen Einfluss!

T
timo

26.03.2007 um 13:36 Uhr

Hallo Mona-Lisa, ja sicher da gebe ich dir voll recht das man keinen einfluss darauf hat.

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