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Aufgabenverteilung im BR?

E
Engel
Jan 2018 bearbeitet

Mein langjähriger Kollege und BRM ist an einer Hirnblutung gestorben, er litt bereits an Krebs, kämpfte aber resolut dagegen. Die 3 ADM aus dem BR haben die nötigen Pflichten im BR noch nicht eingesehen, ich denke, sie sind wegen dem Kündigungsschutz im BR. Mich rief einer von ihnen an, meinte, er könnte zur nächsten Sitzung aus familiären Gründen nicht kommen. Ich sollte doch das 2. Ersatzmitglied einladen (ADM), damit sie in den Genuss des Kündigungsschutzes kommt. Die nächste BR-Sitzung wollte ich allerdings so verschieben, dass alle ordentlichen BRM anwesend sind, um die Aufgaben neu zu verteilen sprich stellvertr. Schriftführer wählen und Aufgaben an den Wirtschaftsausschuss zu planen. Kann ich einen zum stellvertr. Schriftführer bestimmen? Es gibt jemanden dabei, der sich grundsätzlich weigert Aufgaben anzunehmen.

5.19503

Community-Antworten (3)

S
sphinx

25.03.2007 um 15:40 Uhr

@ Engel,

M.E: denkst du richtig....:-)

Ein ordentliches BRMitglied hat an der Sitzung teilzunehmen, wenn es sich am eigentlichen Arbeitsplatz aufhält, ( also nicht wenn es krank oder sonstwie verhindert ist)

Nur im Verhinderungsfall ( guck mal Suchfunktion) ist das Ersatzmitglied einzuladen und zwar das Richtige ( Minderheiten und d ´Hondt beachten).

Den Schriftführer könnt ihr bei jeder Sitzung neu bestimmen.

Ach ja..

wenn du auf fettgedruckte Wörter klickst, kommst du direkt zu einem Link :-)

LG

P.S: Ich nehme an, dass meine Antwort gleich noch von anderen bereichert und notfalls korrigiert wird.:-)

L
Lotte

25.03.2007 um 17:09 Uhr

engel, genausowenig wie Du jemanden gegen seinen Willen und den Willen des Gremiums zum Schriftführer bestimmen kannst, kann das zweite EBRM nur zum Zwecke des Kündigungsschutzes geladen werden. Solch ein Kündigungsschutz wäre sogar nichtig, wenn ein gewiefter AG RA nachweisen könnte, dass nur zu diesem Zwecke geladen wurde und die Ladung nicht einmal korrekt ist, da

  1. ein familiärer Grund nur selten ein Verhinderungsgrund ist. und
  2. ich aus dem "2. EBRM" heraushöre, dass eigentlich das "1. EBRM" zu laden ist.
M
mille

25.03.2007 um 23:05 Uhr

@engel, ihr solltet euren Kollegen mal klarmachen, dass sie eine Amtspflichtverletzung begehen, was zum Ausschluss aus dem BR führen kann.

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