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Betriebliche Übung durch BV verhindern?

B
BRAndy21
Jan 2019 bearbeitet

Hallo zusammen, in unserem Betrieb bekommen wir seit November '18 eine Anwesenheitsprämie, welche pro Stunde gezahlt wird. Nun weigert sich der AG dieses irgendwo schriftlich festzuhalten. In unserer BV steht lediglich: „Bei Gratifikationen, Prämien und anderen Einmalzahlungen des AG, die nicht Bestandteil des laufenden Arbeitsentgelts sind, handelt es sich um freiwillige Leistungen des AG, auf die auch bei wiederholter Gewährung kein Rechtsanspruch für die Zukunft besteht“ Besteht hier nach 3 Monaten die Betriebliche Übung oder wird diese durch die BV ausgeschlossen?

40801

Community-Antworten (1)

C
celestro

14.01.2019 um 17:56 Uhr

"Eine betriebliche Übung lässt sich jedoch in der Theorie durch einen sogenannten Freiwilligenvorbehalt ausschließen, sofern dieser im Arbeitsvertrag, im Tarifvertrag, in der Betriebsvereinbarung oder ähnlichem, schriftlich geregelt ist."

aus: https://wirtschaftsrecht-news.de/2016/08/betriebliche-uebung-bei-unterschiedlichen-sonderzahlungen/

Aber vielleicht mal den ganzen Text lesen. ;-)))

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