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Darf der AG mir Freizeitausgleich abziehen wenn ich betriebsbedingt BR-Arbeit mache?

D
diddi
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, ich bin stellvertretender BR-Vorsitzender in einem Unternehmen mit 210 Mitarbeitern. Wenn der Freigestellte außer Haus ist mache ich seine Vertretung im BR-Büro. Ich selber arbeite in rgelmäßiger Schichtarbeit. Wenn ich Nachtschicht habe und ihn dienstag vertreten soll, dann bleibe ich Monatg zuhause. Der AG will mir den Montag aber nicht bezahlen, er sagt, man soll sich anders organisieren. Habe ich ein Recht auf diese Bezahlung oder muss ich mir tatsächlich Freizeitausgleich nehmen?? hoffe auf eine baldige fundierte Antwort!!

6.08005

Community-Antworten (5)

L
Lotte

24.03.2007 um 16:09 Uhr

diddi, würde den Kommentar von Däubler als Grundlage meiner Argumentation nehmen: RN42 zu § 37 (2) BetrVG " ...Nimmt ein in Nachtschicht arbeitendes BR-Mitglied an einer ganztägigen BR-Sitzung teil, ist es jedenfalls dann von der Arbeitsleistung in der vorausgehenden und nachfolgenden Nachtschicht befreit, wenn es ihm unmöglich oder unzumutbar ist, seine vor oder nach der BR-Sitzung liegende Arbeitszeit einzuhalten ...wonach ein in Nachtschicht beschäftigtes BR-Mitglied vor BR- und/oder Ausschusssitzungen von der Nachtschicht unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts zu befreien ist..."

Wie gesagt: Das kann nur die Grundlage Deiner Argumentation sein. Falls Euer Streit vor Gericht kommt, glaube ich eher, dass Du schlechte Karten hast...

S
Spartacus

24.03.2007 um 19:36 Uhr

Moin, sicherheitshalber würde ich das(die Freistellung) für die Geschäftsordnung so beschließen und dem AG mitteilen. Bei Problemen müßt ihr die Angelegenheit rechtlich klären(Abwalt einschalten)

H
Hain

24.03.2007 um 20:20 Uhr

@diddi

Was wird denn am Dienstag als Vertretung gemacht? Sollte da keine BR-Sitzung anliegen, so ist die Freistellung wohl nicht gerechtfertigt.

W
Waschbär

24.03.2007 um 20:24 Uhr

diddi,

mich würde das auch im Bezug auf der Arbeitszeitgesetz Int. ..... Grade bei Wechsel von Nacht auf Tagschicht ....

Frage war es geplant das du V- machtst ? bzw ist es überhauptplanbar ? wen ja, könnte dein AG unterumständen im Recht sein, auch der BR muss die bla bla der Firma im Kopf haben .

FB
Frank B.

26.03.2007 um 11:19 Uhr

Wenn du deinem Arbeitgeber mitteilst, das du BR- Arbeit machst, sehe ich keinen Grund warum du nicht nach §37 Abs.2 BetrVG freigestellt werden solltest. Des weiteren ist zu prüfen, ob hier eine Vorübergehende Ersatzfreistellung nach §38 BetrVG möglich ist. Es kommt nur auf eure Argumente an, wenn ihr den AG überzeugt, dass diese BR- Arbeit notwendig ist, sollte auch ein Arbeitsgericht dies so sehen. Aber wie schon so oft hier zitiert: "Vor Gericht und auf Hoher See ..."

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