Erstellt am 14.01.2019 um 11:33 Uhr von Pjöööng
Aus meiner Sicht ist das Annahmeverzug und der Arbeitgeber hat Euch uneingeschränkt zu entlohnen.
Erstellt am 14.01.2019 um 11:39 Uhr von celestro
Müsst Ihr denn die ganze Zeit in der Ferienwohnung warten, oder dürft Ihr Euch "die Stadt angucken" ?
Erstellt am 14.01.2019 um 11:46 Uhr von umsonstimnetz
Theoretisch könnten wir uns auch die Stadt anschauen. man ist ja per Handy erreichbar. Nur das ist praktisch nur bedingt möglich da die Wohnung etwas außerhalb liegt und die Busverbindung sehr eingeschränkt sind.
Erstellt am 14.01.2019 um 12:39 Uhr von nicoline
Und es ist mit dem AG besprochen, dass ihr bei einer Bestellung jederzeit losfahrt, um die bestellte Ware auszuliefern? Von wann bis wann geht das denn am Tag?
Erstellt am 14.01.2019 um 12:46 Uhr von kratzbürste
Ich nehme an, dass mit euch keine Rufbereitschaft vereinbart ist. Ich würde hier an erster Stelle auch erst einmal mit Annahmeverzug und Betriebsrisiko argumentieren. (Bürgerliches Gesetzbuch).
Gibt es denn einen BR?
Erstellt am 14.01.2019 um 13:15 Uhr von umsonstimnetz
Ich bin Mitglied des BR, allerdings noch nicht ganz so lange dabei. Deswegen hoffe ich das ich hier einige Info´s bekomme. Ich habe mir den § 615 BGB mal durchgelesen und ich denke, den kann ich bei unserem nächsten Gespräch (nächste Woche) mit dem AG anwenden.
Erstellt am 14.01.2019 um 16:21 Uhr von kratzbürste
Tut das! ! Was hat denn der AG dem BR alles so gesagt, als er euch zum anderen Standort "verschoben" hat.
Erstellt am 14.01.2019 um 16:48 Uhr von umsonstimnetz
Ne ne, das war auf freiwilliger Basis. Man hatte uns gefragt ob wir dazu Lust hätten. Das war soweit alles ok. Auch mit dem erweiterten Spesenanspruch (Reisekostenregelung) klappt das ganz gut. Nur das mit den gestrichenen Stunden halt nicht. Aber das bekommen wir auch noch hin, ich bin da sehr zuversichtlich!