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Unbezahlte Arbeitszeit /Bereitschaftszeit

U
umsonstimnetz
Jan 2019 bearbeitet

Wir haben unseren Standort in Bargteheide bei Hamburg. Hier beliefern wir Bäckereien und Cafés mit Rohstoffen. Das wird alles im Nahverkehr (max. 200 km ) um unseren Standort durchgeführt. Jetzt haben wir einen neuen Standort in Würzburg/Bayern der sich noch im Aufbau befindet. Wir sind im Moment mit drei Kraftfahren in einer Ferienwohnung untergebracht und fahren von da aus schon im Lieferverkehr in Süddeutschland. An manchen Tagen kommt es vor, dass kein Kunde etwas bestellt hat und wir dann in unserer Ferienwohnung die Zeit verbringen. Das heißt wir warten darauf das vielleicht die Firma anruft und uns Aufträge gibt. Meistens passiert das aber nicht und wir verbringen unsere Zeit mit warten. Leider berechnet uns die Firma diese Zeit als Freizeit (Zeitausgleich) ab. Meines Erachten stellen wir ja der Firma unsere Arbeitskraft zu Verfügung und sind bereit jederzeit Aufgaben für die Firma zu erledigen. Aus diesem Grunde sehe ich dieses eigentlich als Bereitschaftszeit und nicht als Freizeit. Leider finde ich zu diesem Thema keine Information, vielleicht kann mir hier jemand helfen?

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Community-Antworten (8)

P
Pjöööng

14.01.2019 um 12:33 Uhr

Aus meiner Sicht ist das Annahmeverzug und der Arbeitgeber hat Euch uneingeschränkt zu entlohnen.

C
celestro

14.01.2019 um 12:39 Uhr

Müsst Ihr denn die ganze Zeit in der Ferienwohnung warten, oder dürft Ihr Euch "die Stadt angucken" ?

U
umsonstimnetz

14.01.2019 um 12:46 Uhr

Theoretisch könnten wir uns auch die Stadt anschauen. man ist ja per Handy erreichbar. Nur das ist praktisch nur bedingt möglich da die Wohnung etwas außerhalb liegt und die Busverbindung sehr eingeschränkt sind.

N
nicoline

14.01.2019 um 13:39 Uhr

Und es ist mit dem AG besprochen, dass ihr bei einer Bestellung jederzeit losfahrt, um die bestellte Ware auszuliefern? Von wann bis wann geht das denn am Tag?

K
kratzbürste

14.01.2019 um 13:46 Uhr

Ich nehme an, dass mit euch keine Rufbereitschaft vereinbart ist. Ich würde hier an erster Stelle auch erst einmal mit Annahmeverzug und Betriebsrisiko argumentieren. (Bürgerliches Gesetzbuch). Gibt es denn einen BR?

U
umsonstimnetz

14.01.2019 um 14:15 Uhr

Ich bin Mitglied des BR, allerdings noch nicht ganz so lange dabei. Deswegen hoffe ich das ich hier einige Info´s bekomme. Ich habe mir den § 615 BGB mal durchgelesen und ich denke, den kann ich bei unserem nächsten Gespräch (nächste Woche) mit dem AG anwenden.

K
kratzbürste

14.01.2019 um 17:21 Uhr

Tut das! ! Was hat denn der AG dem BR alles so gesagt, als er euch zum anderen Standort "verschoben" hat.

U
umsonstimnetz

14.01.2019 um 17:48 Uhr

Ne ne, das war auf freiwilliger Basis. Man hatte uns gefragt ob wir dazu Lust hätten. Das war soweit alles ok. Auch mit dem erweiterten Spesenanspruch (Reisekostenregelung) klappt das ganz gut. Nur das mit den gestrichenen Stunden halt nicht. Aber das bekommen wir auch noch hin, ich bin da sehr zuversichtlich!

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