AG erstellt nicht notwendige Unterlagen für BR-Wahl - was tun?
Hallo,
Wir wollen einen Betriebsrat gründen. Was können wir tun, wenn der AG die Unterlagen zum anfertigen einer Wählerliste (Gemäß § 2 Abs. 2 WahlO) nicht erstellt und dem Wahlvorstand nicht überrreicht?
Community-Antworten (2)
23.03.2007 um 22:54 Uhr
@Nasonex2001, die Unterlagen zur Aufstellung einer Wählerliste muss euch der AG zur Verfügung stellen! Es ist seine Pflicht! Ansonsten kann er sich gewaltige Unannehmlichkeiten einhandeln. Beschlussverfahren, evtl. einstweilige Verfügung, und § 119 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG
nachzulesen im § 2 WO Rd. 15 DKK
22.01.2024 um 19:22 Uhr
"nachzulesen im § 2 WO Rd. 15 DKK" Wo kann ich das nachlesen? Finde leider Im Internet nichts dazu
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