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JAV Wahl erste Sitzung?

T
Toby
Nov 2016 bearbeitet

Hallo,

wollte nur mal fragen, da mir als JAV ja 4 Versammlungen im Jahr zustehen, ob die erste Versammlung schon die JAV Wahl war????!!! wir hatten davor keine JAV im Betrieb, daher weiß ich das leider nicht. die wahl war am 8.3.07 und seitdem bin ich im amt. nun wollte ich nächste woche eine versammlung beantragen (wir haben nur eine betriebsversammlung im jahr, daher kann ich die ja versammlung nicht im anschluss halten), aber der BR meint mir steht ja nur alle 3 monate eine zu und die erste war die wahl...???

ist das korrekt?

7.03903

Community-Antworten (3)

P
Petrus

23.03.2007 um 15:30 Uhr

Aus dem Bauch heraus würde ich dir recht geben, zumal der BR seine Pflichten doch etwas sehr vernachlässigt (4 BVs laut Gesetz Pflicht). Aber ich würde mich nicht gleich in den ersten Wochen mit dem BR zerstreiten - schließlich sollt (und wollt?) ihr ja in eine gemeinsame Richtung - Anfang Mai wäre doch auch nett... Und wenn du ganz neu als JAV bist: versuch mal, so schnell wie möglich zu einer Grundlagenschulung für JAV zu kommen. Der BR hat vermutlich Seminarkataloge diverser Anbieter (auch bei WAF sollte es was passendes geben) - und kann dir bei der Auswahl und Beantragung behilflich sein.

T
Toby

23.03.2007 um 19:31 Uhr

Hallo,danke für die antwort! Wegen der schulung werd ich auf alle fälle schauen!

Danke! Gruß, Toby

M
Mona-Lisa

23.03.2007 um 22:06 Uhr

@Toby, warst du bei der Wahl schon aktiver JAV'ler? Wohl nicht, also?

Lt. § 71, Rd. 12 BetrVG "soll" die JAV im Zusammenhang mit der Betriebsversammlung stattfinden, muss aber nicht!

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