W.A.F. LogoSeminare

BV über die Zahlung einer Zulage

H
häschen
Jan 2019 bearbeitet

Hallo ,ich hab da mal wieder eine Frage :-) Unser Chef möchte eine BV abschließen in der es um einen monatlichen Zuschuss geht der erstmal nur für dieses Jahr gilt. Soweit so gut. Darin sollte es je nach Gehaltsstufe gestaffelt sein von 150€ bis 250 € bei einer 40 S/W also bekommen die volle Summe nur die beiden WBL weil alle anderen einen AV mit 30 Stunden haben. (wir sind ein Pflegeheim im DHV Tarif ) Wir als BR fanden diese Staffelung ungerecht da jeder im Haus wichtig ist auf dem jeweiligen Arbeitsplatz. Geeinigt haben wir uns auf eine monatliche Zahlung über 180 € für alle. Unterschreiben wollen wir das nächste Woche aber da es unsere erste BV als BR ist werfe ich das mal in die Runde mit der Frage auf was wir eventuell noch genau achten sollten. Danke im Voraus

48407

Community-Antworten (7)

A
AlterMann

12.01.2019 um 15:51 Uhr

Hmh. Eigentlich ist eine solche BV nicht erlaubt. Ihr seid in der Mbst. bei den Entlohnungsgrundsätzen, nicht bei der tatsächlichen Höhe von Lohnbestandteilen (§ 77 Abs. 3). Ihr dürftet also keine absoluten Zahlen schreiben, sondern das ganze prozentual ausdrücken, wobei die Größe des Zulagentopfs in der Entscheidungshoheit des AG verbleibt. Im Übrigen ist das mit dem Gerechtigkeitsgefühl so eine Sache. Was ist denn mit den Mitarbeitern, die nur 10 St/Woche arbeiten? Auch wenn es die im Moment nicht gibt, sollte eine BV so formuliert sein, dass sie darauf eine Antwort gibt.

H
häschen

12.01.2019 um 18:47 Uhr

Danke für die Antwort. Es steht drin ...... Arbeitnehmer mit Teilzeitbeschäftigung erhalten die Zulage anteilig .. Die Zulage ist zusatzversorgungspflichtig und wird bei der Berechnung der Entgeldfortzahlung nach Bundesurlaubsgesetz und Entgeldfortzahlungsgesetz berücksichtigt . Man kann es auch prozentual ausdrücken trotzdem suche ich nach dem Haken

AM
alter Mann

13.01.2019 um 12:15 Uhr

Häschen, bei den Angaben von Dir sehe ich keinen Haken, aber ich habe ja auch nicht den vollständigen Text. Möglicherweise will Euer AG mit der Zulage auf dem Arbeitsmarkt punkten. Die Personalaquise im Pflegebereich ist ja schwierig genug.

T
Tulpe

14.01.2019 um 10:37 Uhr

Was passiert im Urlaub oder Krank? Erhält man die Zulage ab Einstellung oder nach der Probezeit?

P
Pjöööng

14.01.2019 um 12:06 Uhr

Was soll das denn mit dem "prozentual ausdrücken"? Das ist doch völlig unnötig!

Wenn der Arbeitgeber hier letztendlich einen "Topf" bereitstellt, der eine Zulage von X Euro für jeden )oder meinetwegen auch gestaffelt), dann ist das ok. Und wenn dann der BR sagt, "Wir wollen aber 10 Euro mehr pro Arbeitnehmer", dann kann der Arbeitgeber, so er will, auch den "Topf" vergrößern.

Die Teilzeitarbeitnehmer MÜSSEN anteilig beteiligt werden (§4(1) TzBfG),

Regeln sollte man ab wann die Zulage geszahlt wird, Krankheit, Urlaub, Langzeitkrank, Mutterschutz, Erziehungszeit...

Und worauf Ihr achten solltet? Dass Ihr Entgelt richtig schreibt.

H
häschen

14.01.2019 um 14:40 Uhr

Es steht drin " ruht das AV während des jeweiligen Monats voll, besteht kein Anspruch auf die Gehaltszulage."

AM
alter Mann

18.01.2019 um 21:07 Uhr

Zu Deiner Beruhigung. Ich arbeite auch in einem Pflegebetrieb mit Schichtdiensten. Wir verhandeln gerade eine BV "kurzfristige Dienstplanänderungen". Der AG will solches Einspringen belohnen und dabei ziemlich tief in die Tasche greifen. Er findet halt sonst nicht mehr genug Personal, da muss er sich was über Tarif einfallen lassen. Ich denke mal, das ist in unserer Branche nicht mehr unüblich, vor allem da, wo schlechter als nach TVöD bezahlt wird.

Ihre Antwort