Ablehnung einer Einstellung durch den BR - Wie verhält man sich als BR in diesem speziellen Fall?
Hallo,
ich habe eine Frage zum Thema §99. wir haben heute in unserer BR-Sitzung eine Entscheidung fällen müssen, Einstellung einer Vollzeitkraft allerdings als Saisonarbeiter. Dabei wurde uns der Lebenslauf mit zur Verfügung gestellt. Nun standen darin Dinge, die ich hier nicht nennen kann, nur soviel es war unserer Meinung nach nicht verantwortbar aus gesundheitlicher Sicht hier zuzustimmen. Aber im § 99 stehen bei Ablehnung in den aufgeführten Punkten keine brauchbaren Dinge drin...? Wie verhält man sich in diesem speziellen Fall nun ? Gibt es einen anderen § oder anhand anderer Gesetze ....? Vielen Dank für eventl. Antworten
Community-Antworten (3)
23.03.2007 um 09:47 Uhr
Ist schwierig, darauf zu antworten, wenn Du es nicht benennst, auch wenn ich verstehe, warum Du es nicht tust. Ich liefere dennoch mal einfach ein paar Ideen. FASI=>Gefährdung ander AN, evtl. Störung des Betriebsfriedens wegen möglicher Gerüchteküche bez. evtl. Gefahr der Gefährdung.
23.03.2007 um 09:57 Uhr
@Engelchen,
"...nicht verantwortbar aus gesundheitlicher Sicht hier zuzustimmen..."
meinst du der AN ist gesundheitlich zu beeinträchtigt für die geplante Tätigkeit?
Dann könnt ihr ja Bedenken äüssern, aber überlasst es dem AN und seinem Arzt, ob er der Tätigkeit gewachsen ist.
LG
23.03.2007 um 17:25 Uhr
Danke erst mal für die Antworten,
- Gefährdung anderer AN kann man ausschließen, trifft nicht zu;
- gesundheitlich im moment nicht; aber die Vorgeschichte lt. Lebenslauf läßt die sehr berechtigte Vermutung zu, dass bei starker Belastung(Vollzeitbeschäftigung) Gefahr für Ihn besteht.
ja es ist schwierig, zumal 3 Bewerber anfangs zur Auswahl standen, 2 davon mittlerweile einen neuen Job gefunden haben und somit einer übrig blieb, aber eben genau der "ungünstigste" Bewerber. Somit wurden wir heute kurzfristig erneut mit dem Thema konfrontiert.
Unsere Entscheidung war nun folgende: Wir stimmten in einer schnell einberufenen Sitzung unter von uns gestellten Bedingungen zu ( mind 1 freier Tag in der Woche, Überwachung der Einhaltung der Arbeitszeiten durch häufige Kontrollen unsererseits). Die Arbeitsstätte ist ein Freibad.
Allerdings weiß ich nicht ob die GL darauf eingehen muß oder kann...
Somit denken wir, im Falle ...x... dass wir von unserer Seite die Bedenken gut formuliert haben und naja ich sag mal abgesichert sind.
Denn letzten Endes obliegt uns ja auch die allgemeine Aufgabe des UNfall- bzw. Arbeitsschutzes.
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