W.A.F. LogoSeminare

Ist die Kontrolle der Mitarbeiter Mitbestimmungspflichtig?

B
Baehr6
Jan 2018 bearbeitet

Hallo an alle, unser Arbeitgeber lässt unsere Mitarbeiter durch einen Teamleiter/Schichtleiter kontrollieren. Das ganze sieht so aus: Unsere Kollegen sind in einer Stadt 35km vom Unternehmenssitz entfernt mit Be- und Entladetätigkeiten bei einem unserer Kunden beschäftigt. Nun meint der oben genannte Teamleiter er müsse in der Nacht dort hinfahren und sich dort in den Ecken verstecken damit er die Mitarbeiter kontrollieren kann ( weil die ja sonst nicht tun!!!!!)

jetzt meine Frage: Darf er dies einfach so oder sind wir als BR hier in der Mitbestimmung

Danke für die Antworten

Gruss

Baehr6

6.064016

Community-Antworten (16)

J
Jube

22.03.2007 um 16:14 Uhr

...und verbringt er dann die gesamte Arbeitszeit dort in den Ecken? Was sagt denn der Chef dazu?

B
Baehr6

22.03.2007 um 16:22 Uhr

...und verbringt er dann die gesamte Arbeitszeit dort in den Ecken? Was sagt denn der Chef dazu? Antwort 1 Erstellt am 22.03.2007 - 15:14 Uhr von Jube

die ganze Zeit nicht aber den größten Teil. Der findet das gut. Unsere Kollegen sollen dies auch im Vorfeld nicht wissen das sie kontrolliert werden ( streng geheim)

W
Waschbär

22.03.2007 um 16:24 Uhr

Baehr6,

wir brauchen, andieser stelle überhaupt nicht von der MBR reden, SONDERN darüber was für ein Misserabler BR ihr seit, das ihr so was zu lässt...... Ändert das , befor euere AN´s euch zum Teufeljagen.

P
paula

22.03.2007 um 16:25 Uhr

Warum sollte er denn seine Mitarbeiter nicht kontrollieren dürfen?

W
Waschbär

22.03.2007 um 16:52 Uhr

paula,

es geht nicht um das "OB", sondern um das "WIE". und irgendwie glaube ich nicht das das so richtig ist !

K
Konrad

22.03.2007 um 16:57 Uhr

Keine Mitbestimmung, rechtlich darf er (leider) so kontrollieren. Fragt sich nur ob so ein "Verhalten" dem Arbeitsklima zuträglich ist. (Man könnte dies allenfalls auf der diplomatischen Schiene thematisieren evtl. auch abklären.)

W
Waschbär

22.03.2007 um 17:14 Uhr

Konrad,

so sehe ich es nicht, mir fehlen da ein Paar "harte" fakten.

z.B Was für eine Kontrolle so das sein ? Wirkt wie eine Türkontrolle " in der Nacht dort hinfahren und sich dort in den Ecken verstecken damit er die Mitarbeiter kontrollieren kann" .....

Ist es den mitarbeitern bekannt das Sie Ko werden ? Ist umfang und personlarechtliche der BR mit im Boot ?

Warum macht der AG so was und warum entsendet er grade diesen Mitarbeiter ? hat er eine Fobi dafür ?

Also Konrad , ich hätte als BR, verdammt viele fragen an den AG ! und würde bestimmt etwas finden damit das in die MBR kommt ! .....

W
Waschbär

22.03.2007 um 17:20 Uhr

..... wie gesagt "Kontrolle ist nicht gleich Kontrolle und da muss der AG sehr genau aufpassen ....

... Bei Kontrolle und Überwachung müssen die Firmen aber in erster Linie die Persönlichkeitsrechte der Mitarbeiter berücksichtigen und die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats beachten. ... Detektiv: Zur Überwachung der Arbeitspflicht von Mitarbeitern darf ein Detektiv eingesetzt werden. Allerdings gilt dies nur dann, wenn konkrete Anhaltspunkte für eine Pflichtvernachlässigung vorliegen. Häufigster Anwendungsfall: Ein arbeitsunfähig erkrankter Mitarbeiter geht anderweitig einer beruflichen Tätigkeit nach. ... (BAG-Urteil, 26. März 1991, Az. 1 ABR 26/90). ...

Ist dieser Ausschnitt , nicht schon genug anreits die "Kontrolle" mit in die MBR zu hohlen ?

B
Baehr6

22.03.2007 um 17:22 Uhr

es geht nicht um das "OB", sondern um das "WIE". und irgendwie glaube ich nicht das das so richtig ist !

von waschbär

Hallo Waschbär, gefühlt bin ich bei Dir. Nur ist es im Leben so, dass Glauben das es nicht richtig ist, hier nicht weiter hilft. Auch versetzt man damit keine Berge.

Und nun zu Deiner unqualifizierten Aussage "wir brauchen, andieser stelle überhaupt nicht von der MBR reden, SONDERN darüber was für ein Misserabler BR ihr seit, das ihr so was zu lässt...... Ändert das , befor euere AN´s euch zum Teufeljagen"

und jetzt glaube ich einmal, steht Dir nicht das Recht zu dieses zu sagen. Besser wäre es gewesen, wenn Du hier mit einer qualifizierten Aussage etwas dazu beigetragen hättest damit wir dieses Verhalten unserer GF verändern können.

Denk mal drüber nach

Baehr6

K
Konrad

22.03.2007 um 17:28 Uhr

@waschbär: kann deine Aufregung vollkommen verstehen. Aber nenn mir doch einen § wo die Mitbestimmung da sein soll? Deshalb meine Anmerkung und diese moralischen Fragen würde ich dem AG immer wieder stellen. Fragen kostet nichts!

W
Waschbär

22.03.2007 um 17:33 Uhr

Baehr6, ich bleibe dabei und ich habe eine auch für dich verständliche aussage gemacht ! Diese art von Kontrollen unter liegen der MBR ....

Oh eine Frage wie habt ihr von den Kontrollen erfahren ?

Ggf solltest du , meine Fragestellung etwas anpassen und der GF stellen ! Klingt Kindisch ABER ... Viel Schriftwechsel , führt oft dazu das der AG den BR "Rechtzeitig und Umfassend Informiert". Oft handelt der AG aus dem Bauch oder weil er mal ein Urteil Gesehen hat ( Welches meisst nicht zum Tehma passt). Nach ansprache kommt dann oft ein "Nein" ihr habt keine MBR wegen dem Urteil von Bla bla .... Viele BRs geben sich damit ab und suchen nicht mal nach dem Urteil sondern Glauben dem AG ..... Nicht mal nachfragen werden gestellt oder einfache dinge wie Hallo AG ... warum erfdahren wir erst heute davon ? Und warum wundert es Sie das wir , hart an den Betriebsfrieden gehen ? Hätten Sie mit uns Gesprochen, dann hätten wir bestimmt eine Vernünftige Lösung gefunden !

Hilft dir das erher ?

W
Waschbär

22.03.2007 um 18:00 Uhr

Konrad, anbei ein Text der bei genauerer Betrachtung < aussagt> das es die MBR bei AG Kontrollen gibt ! ich habe in >>>>>Leistungskontrolle Im Vordergrund steht das Schutzbedürfnis der Belegschaft bzw. der Mitarbeiterschaft im Arbeitsalltag.

W
Waschbär

22.03.2007 um 18:08 Uhr

Sorry, hier nun der Ganze Text .....

Betriebliche Mitbestimmung Gegenstand der betrieblichen Mitbestimmung sind Fragen der Ordnung im Betrieb, der Gestaltung der Arbeitsplätze, der Arbeitsabläufe und Arbeitsumgebung, wie beispielsweise die Verteilung der Arbeitszeit, Personalplanung und Richtlinien zur Auswahl von Personal, Sozialeinrichtungen, Zeiterfassung und Leistungskontrolle. Die betriebliche Mitbestimmung ist im BetrVG, für den öffentlichen Dienst in Personalvertretungsgesetzen und im Bereich der Kirchen in den Mitarbeitervertretungsgesetzen geregelt. Insbesondere werden darin Informations-, Anhörungs-, und Mitwirkungsrechte der Arbeitnehmervertretung geregelt, aber auch Rechte für einzelne Arbeitnehmer, wie das Recht auf Anhörung und Beschwerde und die Einsicht in Personalakten. Im Vordergrund steht das Schutzbedürfnis der Belegschaft bzw. der Mitarbeiterschaft im Arbeitsalltag.

P
paula

23.03.2007 um 11:47 Uhr

@waschbär ich kann deine Aufregung verstehen. Aber Du kannst trotzdem keinen § nennen wie der BR in die Mitbestimmung kommt. Du wirst Dir auch schwer tun da es hier nichts gibt.....

Dass ein solches Verhalten moderne Führungsgrundsätzen widerspricht und auch der Unternehmenskultur kaum zuträglich ist.... keine Frage aber das hat der BR eben nicht mitzubestimmen

B
Bergmann

23.03.2007 um 11:53 Uhr

@ paula ,

was hältst du von § 75 BetrVG ????:-))

P
paula

23.03.2007 um 14:41 Uhr

ist § 75 BetrVG ein MBR??????? Ganz abgesehen davon, dass Du Dir hier mit dem nur eine blutige Nase holst...

Ihre Antwort