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Interne Stellenausschreibung - muss die Eingruppierung ausgewiesen und auch dem Betriebsrat gemeldet werden?

H
HMOHR
Jan 2018 bearbeitet

muß die Eingruppierung in einer internen Stellenausschreibung ausgewiesen werden und auch dem Betriebsrat gemeldet werden

3.68706

Community-Antworten (6)

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Petrus

22.03.2007 um 14:51 Uhr

Das hängt von Eurer BV zur Internen Stellenausschreibung ab.

J
Jube

22.03.2007 um 15:00 Uhr

Was für einen Sinn soll eine Stellenausschreibung ohne Angabe der Eingruppierung machen? Wie wurde es denn bislang bei Euch gehandhabt? Nach § 99 BetrVG hat der BR ein MBR!

W
Waschbär

22.03.2007 um 16:11 Uhr

"HMOHR", ist reine verhandlungssache , MBR ist gegeben.

Eine Stellenausschreibung soll ja nun viel aussagen ... auch zum Gehalt ...

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paula

22.03.2007 um 16:32 Uhr

@waschbär

siehst Du hier ein MBR nach § 93 BetrVG???

Das BAG sieht hier aber keine MBR hinsichtlich Art und Weise sowie Frist....

K
Konrad

22.03.2007 um 17:10 Uhr

@Paula lies mal BetrVG Fitting § 93 Rand Nr. 7 Die Ausschreibung soll Mindestinformationen enthalten. .. Angabe der Gehalts-, Tarifgruppe, usw.

P
Petrus

22.03.2007 um 17:26 Uhr

@Konrad: Sollen heißt nicht müssen - von daher: Was die Stellenausschreibung enthalten muss, steht in der BV zum Thema

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