Erstellt am 22.03.2007 um 11:38 Uhr von timo
Hallo, ich kann mir nicht vorstellen das du den Wirtschaftsausschuss durch eine BV zusammen legen kannst. Dies wollte ich auch als wir eine eigene GmbH geworden sind.
Aber es konnte nicht durchgeführt werden.
Erstellt am 22.03.2007 um 11:49 Uhr von Arthur.D
@timo
ich habe mir natürlich auch schon gedacht, dass das nicht wirklich im Gesetz vorgesehen ist. Andererseits wäre mein Ausschuss ja im Grunde soetwas wie eine überbetriebliche Arbeitsgruppe/Ausschuss. Und wenn die GF mitmacht, warum nicht?
Woran ist es denn bei Euch gescheitert?
Erstellt am 22.03.2007 um 12:44 Uhr von timo
Hallo Arthur, bei uns war es so das wir zu erst ein Betriebsrat hatten und ein Wirtschaftsausschuss auf dem Gelände.
Vor einem Jahr mussten wir wegen dein drei GmbH´s. drei Betriebsräte und drei Wirtschaftsausschüsse wählen.
Da das Gesetz nicht mitspielt und die GF eh nicht gerne die Zahen raus geben will, denke ich mir das es schwierig wird dieses bei dir durchzusetzen. Ich gehe eher davon aus das du zwei Wirtschaftsauschüsse gründen müsst. Gruß
Erstellt am 23.03.2007 um 10:56 Uhr von Arthur.D
@timo
natürlich bin ich realistisch, im Zweifel erzählen die lieber garnichts... Im Zweifel müssen dann eben 2 WA her, mit doppelt sovielen Sitzungsterminen undundund.
@all
wenn es uns allerdings gelänge einen Vertrag zu erstellen, der dieselben Inhalte umfasst wie das BetrVG.
Wäre das machbar und sinnvoll?? Wie sieht das dann (Laien-)juristisch aus?
Bitte lasst den Thread noch nicht fallen.
Erstellt am 23.03.2007 um 11:44 Uhr von Petrus
Die Frage ist: Was heißt "eine Art GBR"? Wenn es ein GBR ist, dann bestellt dieser den WA...
Wenn es das nicht ist, dann setzt euch mal mit eurer Gewerkschaft zusammen, ob sich ein Konstrukt nach § 3 BetrVG finden lässt, dem dann entsprechende Aufgaben zugewiesen werden können.
Ansonsten: 2x WA mit entsprechender Mitgliederzahl, entsprechend größerer Arbeitsausfall, etc. pp. - ich denke, auch der ArbGeb wird sich von den Vorteilen überzeugen lassen...