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Zwei Betriebe ein WA - aber wie?

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Arthur.D
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, ich bin Sprecher eines Wirtschaftsausschusses und habe folgendes Problem: Wir haben zwei Betriebe (mit je eigenem BR), die nur "locker" miteinander verbunden sind. Dennoch werden sie gemeinsam geführt! (z.B.: zusammenlegung von Abteilungen, Versetzungen an den anderen "Arbeitsort"...") Die Situation ist rechtlich schwierig für uns. Man verkauft uns unsere Tochter(!) als einen eigenständigen Betrieb. Dennoch konnten wir schon eine Art GBR installieren. Ich möchte jetzt einen gemeinsamen WA mit dem anderen Betrieb einrichten, damit die Informationen gleich an alle fließen. Meine Idee dazu ist eine BV aufzusetzen die einen gemeinsamen WA mit den gleichen Rechten und Aufgaben nach BetrVG installiert. Welche Stricke habe ich zu beachten? Welche Hilfen kann ich wo erhalten? Vielen Dank schonmal...

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Community-Antworten (5)

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timo

22.03.2007 um 12:38 Uhr

Hallo, ich kann mir nicht vorstellen das du den Wirtschaftsausschuss durch eine BV zusammen legen kannst. Dies wollte ich auch als wir eine eigene GmbH geworden sind. Aber es konnte nicht durchgeführt werden.

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Arthur.D

22.03.2007 um 12:49 Uhr

@timo ich habe mir natürlich auch schon gedacht, dass das nicht wirklich im Gesetz vorgesehen ist. Andererseits wäre mein Ausschuss ja im Grunde soetwas wie eine überbetriebliche Arbeitsgruppe/Ausschuss. Und wenn die GF mitmacht, warum nicht? Woran ist es denn bei Euch gescheitert?

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timo

22.03.2007 um 13:44 Uhr

Hallo Arthur, bei uns war es so das wir zu erst ein Betriebsrat hatten und ein Wirtschaftsausschuss auf dem Gelände. Vor einem Jahr mussten wir wegen dein drei GmbH´s. drei Betriebsräte und drei Wirtschaftsausschüsse wählen. Da das Gesetz nicht mitspielt und die GF eh nicht gerne die Zahen raus geben will, denke ich mir das es schwierig wird dieses bei dir durchzusetzen. Ich gehe eher davon aus das du zwei Wirtschaftsauschüsse gründen müsst. Gruß

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Arthur.D

23.03.2007 um 11:56 Uhr

@timo natürlich bin ich realistisch, im Zweifel erzählen die lieber garnichts... Im Zweifel müssen dann eben 2 WA her, mit doppelt sovielen Sitzungsterminen undundund. @all wenn es uns allerdings gelänge einen Vertrag zu erstellen, der dieselben Inhalte umfasst wie das BetrVG. Wäre das machbar und sinnvoll?? Wie sieht das dann (Laien-)juristisch aus? Bitte lasst den Thread noch nicht fallen.

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Petrus

23.03.2007 um 12:44 Uhr

Die Frage ist: Was heißt "eine Art GBR"? Wenn es ein GBR ist, dann bestellt dieser den WA... Wenn es das nicht ist, dann setzt euch mal mit eurer Gewerkschaft zusammen, ob sich ein Konstrukt nach § 3 BetrVG finden lässt, dem dann entsprechende Aufgaben zugewiesen werden können. Ansonsten: 2x WA mit entsprechender Mitgliederzahl, entsprechend größerer Arbeitsausfall, etc. pp. - ich denke, auch der ArbGeb wird sich von den Vorteilen überzeugen lassen...

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