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Ersatzmitglieder - zeitweise Vertretung?

D
dietmar
Jan 2018 bearbeitet

Eine dringende Frage an alle Forumsteilnehmer:

Wir sind ein 17 köpfiger Betriebsrat. Es war Listenwahl , drei Gruppen/ Fraktionen sind im Betriebsrat gewählt worden.

Ich bin erstes Ersatzmitglied einer im Betriebsrat vertretenden Gruppe, die drei Betriebsratssitze hat.

Von den drei in den Betriebsrat gewählten Kollegen von unserer Gruppe muss nun ein BR-Mitglied für drei Monate zur Kur.

Was ist wenn einer im Urlaub ist?

Kann ich nun für drei Monate die Aufgaben des fehlenden Betriebsrates übernehmen oder besser gefragt welche Aufgaben kann ich als Ersatzmitglied ausführen bzw übernehmen?

Schönen Dank für recht viele nützliche Hinweise

Mit freundlichen Grüßen Dietmar

3.55004

Community-Antworten (4)

C
Catweazle

22.03.2007 um 12:33 Uhr

dietmar,

für die Dauer der Verhinderung (Krankheit, Urlaub, Kur, Schulung, usw.) des ordentlichen BRM vertritts du es mit allen Rechten und Pflichten.

M
Mona-Lisa

22.03.2007 um 12:37 Uhr

@Catweazle, sofern ER/SIE zur Vertretung herangezogen wird....

B
Bergmann

22.03.2007 um 12:51 Uhr

@ Mona-Lisa ,

wobei anzumerken ist :bei einen echten Verhinderungsgrund ist (nicht kann) ein Ersatzmitglied heranzuziehen !!!!

M
Mona-Lisa

22.03.2007 um 12:57 Uhr

@Bergmann, nicht's dagegen einzuwenden! Nur sollte dabei die Minderheitenregelung beachtet werden. :-))

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