Zielvereinbarungen - Kann der Einzelne die Vereinbarung verweigern und in eine Zielvorgabe ändern?
Sind Zielvereinbarungen, wenn Sie einmal von beiden Seiten unterschrieben sind, ein Teil des Arbeitsvertrags und kann die damit bei Nichterreichen arbeitsrechtliche Konsequenzen (Abmahnung, Kündigung wegen Verletzung arbeitsvertraglicher Pflichten)nach sich ziehen? Kann der Einzelne die Vereinbarung verweigern und in eine Zielvorgabe ändern? Inwieweit kann die Beurteilung des Verhaltens des MA aussen vor gelassen werden, da zu subjektiv und diskriminierend?
Community-Antworten (5)
22.03.2007 um 11:19 Uhr
@horst Vor allem sollte eines im Vorfeld stattfinden: Eine BV zu diesem Thema, die die rechtliche Konsequenzen möglichst vermeidet!
22.03.2007 um 12:06 Uhr
@horst habt ihr keine BV zu dem Thema? Habt ihr euch nicht Hilfe bei einem Anwalt im Vorfeld geholt? Zielvereinbarungen sind "on top" und gehören nicht zum Arbeitsvertrag. Ist die ZV bei euch nicht befristet?
22.03.2007 um 12:23 Uhr
Vielen Dank für eure Antworten bisher. Wir werden gerade mit diesem Thema überrumpelt. Wir sind ein recht neuer BR und habe noch gar keine BV. Die Mitarbeiter sind aufgefordert bis Ende April Zielvereinbarungen zu treffen und diese zu unterschreiben. Das sorgt für große Verunsicherung und wir wissen noch nicht wie wir damit am Besten umgehen sollten. Fakt ist : Niemand will so etwas gerne unterschreiben und ich weiß im Augenblick nicht, was wir tun sollen. Was heißt "on top"?
22.03.2007 um 12:32 Uhr
@horst Tarifvertrag?
22.03.2007 um 12:36 Uhr
@horst Wir haben letztes Jahr das Baby ZV bekommen. ZV heißt ja, du bekommt Ziele und wenn diese in einem bestimmten Zeitraum erfüllt sind, dann gibts eine Sondervergütung. Ziele müssen meßbar sein, sollen in der normalen Arbeitszeit zu schaffen sein, usw. Ziele haben also nichts mit dem eigentl AV zu tun. Merke: KEIN MA kann gezwungen werden eine ZV zu unterschreiben. Würde schnellstens einen Anwalt einschalten. Das Thema ZV ist viiiiiiiel zu komplex. Und ihr braucht unbedingt eine BV. Ach ja, BetrVG §87! Der AG kann da nicht an euch vorbei. Es gibt da auch sehr gute Literatur zum Thema ZV.
Verwandte Themen
Mitbestimmung bei Zielvereinbarungen
ÄlterWir sind ein tarifgebundenes Unternehmen der Metallbranche. (1) Etliche Angestellte (teils gewerkschaftlich organisiert, größtenteils nicht) haben sog. AT-Verträge, teilweise bewegt sich ihr Grunden
Zielvereinbarungen
ÄlterBei uns werden 1x jährlich für jeden MA Zielvereinbarungen festgelegt. Teilweise individuelle Ziele, teilweise Unternehmensziele. Teilweise wird bei Zielerreichung ein Bonus gezahlt (wenn vertraglic
Vereinbarung für die Personalakte
ÄlterHallo Zusammen, ich habe folgendes Problem: Habe von meinem Vorgestzten (übrigens ebenfalls BR-Mitglied!!) nach dem Personalgespräch eine schriftliche Vereinbarung zur Unterschrift vorgelegt bek
Mitarbeitergespräche / Zielvereinbarung - Könnten wir eigentlich eine Kopplung Gehaltserhöhung bei Zielerreichung in einer BV vereinbaren?
ÄlterHallo, Eine kleine Mehrheit unserer Kollegen wünscht sich regelmäßige Gespräche mit den Vorgesetzten um Feedback zu erhalten. Unsere Geschäftsleitung ist da relativ schnell drauf eingegangen, forder
Freiwillig zum Vertrieb gezwungen und Gehaltskürzungen akzeptiert - Welchen Einfluss hat der Betriebs-/Personalrat auf diese Zielvereinbarungen?
ÄlterHallo, folgendes Problem aus der Vericherungsbranche: alle Kollegen eines Teams (kein hauptamtliches Vertriebsteam) sollen "freiwillig" individuelle Zielvereinbarungen (Zusatz zum Arbeitsvertrag? re