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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Zielvereinbarungen - Kann der Einzelne die Vereinbarung verweigern und in eine Zielvorgabe ändern?

H
Horst
Jan 2021 bearbeitet

Sind Zielvereinbarungen, wenn Sie einmal von beiden Seiten unterschrieben sind, ein Teil des Arbeitsvertrags und kann die damit bei Nichterreichen arbeitsrechtliche Konsequenzen (Abmahnung, Kündigung wegen Verletzung arbeitsvertraglicher Pflichten)nach sich ziehen? Kann der Einzelne die Vereinbarung verweigern und in eine Zielvorgabe ändern? Inwieweit kann die Beurteilung des Verhaltens des MA aussen vor gelassen werden, da zu subjektiv und diskriminierend?

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Community-Antworten (5)

K
Kölner

22.03.2007 um 11:19 Uhr

@horst Vor allem sollte eines im Vorfeld stattfinden: Eine BV zu diesem Thema, die die rechtliche Konsequenzen möglichst vermeidet!

B
Briddel34

22.03.2007 um 12:06 Uhr

@horst habt ihr keine BV zu dem Thema? Habt ihr euch nicht Hilfe bei einem Anwalt im Vorfeld geholt? Zielvereinbarungen sind "on top" und gehören nicht zum Arbeitsvertrag. Ist die ZV bei euch nicht befristet?

H
Horst

22.03.2007 um 12:23 Uhr

Vielen Dank für eure Antworten bisher. Wir werden gerade mit diesem Thema überrumpelt. Wir sind ein recht neuer BR und habe noch gar keine BV. Die Mitarbeiter sind aufgefordert bis Ende April Zielvereinbarungen zu treffen und diese zu unterschreiben. Das sorgt für große Verunsicherung und wir wissen noch nicht wie wir damit am Besten umgehen sollten. Fakt ist : Niemand will so etwas gerne unterschreiben und ich weiß im Augenblick nicht, was wir tun sollen. Was heißt "on top"?

K
Kölner

22.03.2007 um 12:32 Uhr

@horst Tarifvertrag?

B
Briddel34

22.03.2007 um 12:36 Uhr

@horst Wir haben letztes Jahr das Baby ZV bekommen. ZV heißt ja, du bekommt Ziele und wenn diese in einem bestimmten Zeitraum erfüllt sind, dann gibts eine Sondervergütung. Ziele müssen meßbar sein, sollen in der normalen Arbeitszeit zu schaffen sein, usw. Ziele haben also nichts mit dem eigentl AV zu tun. Merke: KEIN MA kann gezwungen werden eine ZV zu unterschreiben. Würde schnellstens einen Anwalt einschalten. Das Thema ZV ist viiiiiiiel zu komplex. Und ihr braucht unbedingt eine BV. Ach ja, BetrVG §87! Der AG kann da nicht an euch vorbei. Es gibt da auch sehr gute Literatur zum Thema ZV.

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