Hallo Beate, wirklich alles ?
nun gut da Heini ja nicht da ist , mache ich mal die Kopiegurke....
Arbeitsunfähigkeit, frei aus dem Intranet einer "Grossen" Firma ........ Grins angaben ohne Gewähr
Die Rechte des Arbeitnehmers im Krankheitsfall sind vor allem im EntgeltfortzahlungsG (EFZG) geregelt.
Außerdem können Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen und natürlich auch der Arbeitsvertrag Rechte enthalten, auf die sich der Arbeitnehmer im Krankheitsfall berufen kann.
Arbeitnehmer haben einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall gemäß § 3 Abs.1 Satz 1 EntgeltfortzahlungsG. Diese Vorschrift lautet:
"§ 3 Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall Wird ein Arbeitnehmer durch Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit an seiner Arbeitsleistung verhindert, ohne dass ihn ein Verschulden trifft, so hat er Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit bis zur Dauer von sechs Wochen."
Was ist bei der Krankmeldung zu beachten?
Arbeitnehmer sind gesetzlich dazu verpflichtet (§ 5 Absatz 1 Satz 1 EFZG), dem Arbeitgeber
(1.) die Tatsache ihrer Arbeitsunfähigkeit und
(2.) deren voraussichtliche Dauer
"unverzüglich" anzuzeigen.
Praktisch muss man daher am ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit im Betrieb anrufen und dem Arbeitgeber Bescheid sagen, dass und wie lange man voraussichtlich krank sind (§ 5 Abs.1 Satz 1 EntgeltfortzahlungsG). Dabei muss man eine zumindest ungefähre Einschätzung der Länge der Krankheit abgeben.
Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als 3 Kalendertage, muss außerdem eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung spätestens am nächsten Arbeitstag(§ 5 Absatz 2 EFZG), also dem 4. Arbeitstag, vorgelegt werden.
Wie melde ich mich arbeitsunfähig?
Betriebliche Regelung !
Muss ich mich persönlich arbeitsunfähig melden?
Ø Jede(r), dessen/deren gesundheitlicher Zustand es zulässt, sollte sich persönlich bei seinem/seiner Vorgesetzten oder einer dafür benannten Person melden. (siehe “Verfahren bei Krankmeldung - siehe oben!)
Ø Lässt es der gesundheitliche Zustand nicht zu, so kann auch ein Angehöriger oder nahestehende Person den Arbeitgeber informieren.
Beispiel: Die Freundin ruft an
Durch eine schwere Grippe kann ein Arbeitnehmer das Bett nicht verlassen. Deshalb ruft seine Freundin an, um die Erkrankung mitzuteilen.
Für den Arbeitgeber ist es nur wichtig, die Tatsachen zu erfahren. Der Mitarbeiter muss nicht persönlich mit den Vorgesetzten sprechen.
Muss ich dem Arbeitgeber den Erkrankungsgrund nennen?
Nein! Ein krankgeschriebener Arbeitnehmer muss die Art der Erkrankung nicht mitteilen.
Urteil: LAG Frankfurt/M. AZ 1312 Sa 1479/02
Was kann passieren, wenn ich mich nicht krankmelden kann?
Beispiel: Schwerer Unfall – höhere Umstände
Ein Mitarbeiter einer Arbeitstelle erscheint, ohne sich zu entschuldigen, nicht zur Sonntagsschicht. Es stellt sich heraus, dass er am späten Freitagabend einen Autounfall mit schwerer Gehirnerschütterung hatte und das ganze Wochenende bewusstlos im Krankenhaus lag.
Folge: Eine rechtzeitige Krankmeldung fehlte zwar, doch trifft den Mitarbeiter in diesem Fall keine Schuld. Eine Benachrichtigung des Arbeitgebers war nicht möglich, und so ist ihm also auch nichts vorzuwerfen.
Ist es dem Arbeitnehmer, durch höhere Umstände, nachweislich (durch z.B. Bescheinigung, Attest) nicht möglich den Arbeitgeber rechtzeitig zu informieren, liegt kein arbeitsrechtlicher Handlungsbedarf vor.
Was kann passieren, wenn ich mich nicht rechtzeitig oder gar nicht krankmelde?
Wenn sich der Arbeitnehmer nicht krankmeldet und trotzdem vom Dienst fernbleibt, gilt dieses als unentschuldigtes Fehlen und kann arbeitsrechtliche Maßnahmen (Abmahnungen und ggf. Kündigung) nach sich ziehen.