Ist bei Versetzung immer Informations und Zustimmungspflicht des BR gegeben?
Muß der AG beim BR die Zustimmung zu einer Versetzung eines AN einholen, auch wenn der AN im Arbeitsvertrag einen Passus hat, daß er bei Notwendigkeit auch an einen anderen Arbeitsplatz versetzt werden kann?
Aktuelles Problem: um Neueinstellungen zu verhindern, werden bei uns immer öfter Kollegen über längere Zeit oder ganz an einen anderen Arbeitsplatz versetzt. In unseren Arbeitsverträgen haben wir aber unterschrieben, daß wir generell nicht nur für unseren Arbeitsplatz eingestellt sind, sondern bei auch anderweitig eingesetzt werden können.
Community-Antworten (1)
21.03.2007 um 18:00 Uhr
Ja, muss er. Einzelvertragliche Versetzungsmöglichkeit und Mitbestimmung nach § 99 BetrVG sind zwei Paar Schuhe. Hat eins mit dem anderen nichts zu tun.
Ordentliche Zustimmungsverweigerung ist nicht ganz einfach; falls Ihr keine Erfahrung habt, sucht Euch am besten eine/n Arbeitnehmeranwalt/anwältin. Die helfen Euch gerne, wenn eine Vertretung in Aussicht steht.
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