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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Muss der Arbeitgeber die Fortbildungskosten für Mitarbeiter übernehmen?

A
aakw
Jan 2018 bearbeitet

Hallo ihr Lieben! Brauche infomationen darüber, wann der Arbeitgeber eine Fortbildung genehmigen muss und wann er die Kosten dafür übernehmen muss. In diesem Fall geht es um eine Tagesveranstaltung und Kostenübernahme für Teilnehmergebühr und Fahrtkosten im ganzen nur 140 €. Die Fortbildung ist auch nichts aussergewöhnliches sondern passt genau in das Berufsfeld der betreffenden Person.

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Community-Antworten (4)

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AfM

21.03.2007 um 14:20 Uhr

Hallo und guten Tag,

Fortbildungen sind grundsätzlich gut und wichtig! Es kommt darauf an, wo der Arbeitnehmer beschäftigt ist. Derzeit gibt es NRW-weit Bildungsschecks, die Mitarbeiter mittelständischer Unternehmen oder die Unternehmen für ihre MA ordern können. Das Versorgungsamt erstattet dann die Hälfte des Bruttobetrags - immerhin. Die Beratungsstellen, die die Bildungsschecks aushändigen sind im Netz eingestellt - einfach unter Bildungsscheck schauen.

Y
Yogi

21.03.2007 um 20:13 Uhr

Hallo Fortbildung vom AG angeordnet, trägt alle Kosten der AG Fortbildung als BR nach §37/6 Betr.VG trägt alle Kosten der AG Fortbildung nach dem Bildungsurlaubsgesetz trägt die Lohnfortzahlung der AG. Seminarkosten ist Privat Ich hoffe das hilft Yogi

K
Kölner

21.03.2007 um 20:14 Uhr

@all Und Fortbildungen im Rahmen der beruflichen Weiterbildung? Und Fortbildungen im Rahmen der HeimPersV?

A
aakw

22.03.2007 um 11:43 Uhr

Also es geht um dir Fortbildung einer Diätassistentin in einer Lungenfachklinik zum Thema unter anderem Lungenerkrankung und Ernährung. Außerdem Insulintherapie und welche Rolle die Ernährung spielt. Somit ein äußerst relevantes Thema.

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