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Jav übernahme

H
Hallo1
Jan 2019 bearbeitet

Hallo zusammen , Ich wurde am 13.11.2018 als jav vorsitzender gewählt . Die nächste jav wahlen sind am 13.11.2020 und meine ausbildung endet am 8.01.2021 . Habe ich das recht auf einer unbefristeten übernahme?

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Community-Antworten (4)

K
kratzbürste

11.01.2019 um 08:08 Uhr

§ 78a Abs. 3 BetrVG hilft dir weiter.

E
Erbsenzähler

11.01.2019 um 08:40 Uhr

H
Hallo1

12.01.2019 um 01:45 Uhr

Also nach meiner Amtszeit habe ich trotzdem das recht auf einer unbefristeten übernahme oder wie soll ich das verstehen?

C
celestro

12.01.2019 um 13:24 Uhr

"§ 78a Abs. 3 BetrVG hilft dir weiter."

Dem gibt es nichts hinzuzufügen. Ein bißchen lesen und verstehen sollte man noch fertig bringen finde ich.

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