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Fortbildung für Teilzeitkräfte

HR
Herbert Ram
Jan 2019 bearbeitet

Hallo, wenn bei uns im Betrieb ein normaler AN (Es handelt sich nicht um eine BR Fobi) eine Fobi machen möchte, bekommt er als Vollzeitkraft 7,8 Stunden je Tag der Fobi, als "halbe Stelle" nur 3,9 Stunden je Tag der Fobi. Bei uns gilt der TVöD. Ist das richtig? Wo finde ich die gesetzliche Grundlage?

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Community-Antworten (6)

N
nicoline

10.01.2019 um 18:52 Uhr

Herbert Ram das solltest du zunächst mal deine Personalsachbearbeiterin fragen.

HR
Herbert Ram

10.01.2019 um 19:25 Uhr

Danke, in dem Artikel handelt es sich um angeordnete Fortbildungen. Wie sieht es denn aus, wenn dies freiwillig passiert?

N
nicoline

10.01.2019 um 19:57 Uhr

Herbert Ram, erzähl mal bitte, was du mit "freiwillig" genau meinst

HR
Herbert Ram

11.01.2019 um 20:50 Uhr

Nun, ein AN kommt zum AG und sagt... ich möchte gerne diese Fobi machen, bezahlst du sie? Sagt der AG... ja..

N
nicoline

12.01.2019 um 12:14 Uhr

Tja, das geht nach meiner Auffassung aus dem Artikel auch nicht ganz klar hervor. Während am Anfang des Artikels noch von einer vereinbarten Fortbildung die Rede ist (was bei dir ja auch zutreffen würde) handelt es sich am Ende um eine Anordnung. Und für mich ist auch nicht klar dargestellt, ob bei einer "nicht angeordneten FB" bei Teilzeitkräften nur keine Mehrarbeit entsteht oder überhaupt keine Arbeitszeit angerechnet wird. Ich vermute aber Ersteres. Du solltest doch mit deiner Personalsachbearbeiterin sprechen.

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