Erstellt am 10.01.2019 um 17:52 Uhr von nicoline
Herbert Ram
das solltest du zunächst mal deine Personalsachbearbeiterin fragen.
Erstellt am 10.01.2019 um 18:08 Uhr von nicoline
Na gut, ich will mal nicht so sein
Suchbegriff: fortbildung tvöd
https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/tvoed-office-professional/qualifizierung-7-qualifizierungsmassnahme-und-arbeitszeit_idesk_PI13994_HI1393602.html
Erstellt am 10.01.2019 um 18:25 Uhr von Herbert Ram
Danke,
in dem Artikel handelt es sich um angeordnete Fortbildungen. Wie sieht es denn aus, wenn dies freiwillig passiert?
Erstellt am 10.01.2019 um 18:57 Uhr von nicoline
Herbert Ram,
erzähl mal bitte, was du mit "freiwillig" genau meinst
Erstellt am 11.01.2019 um 19:50 Uhr von Herbert Ram
Nun, ein AN kommt zum AG und sagt... ich möchte gerne diese Fobi machen, bezahlst du sie? Sagt der AG... ja..
Erstellt am 12.01.2019 um 11:14 Uhr von nicoline
Tja, das geht nach meiner Auffassung aus dem Artikel auch nicht ganz klar hervor. Während am Anfang des Artikels noch von einer vereinbarten Fortbildung die Rede ist (was bei dir ja auch zutreffen würde) handelt es sich am Ende um eine Anordnung. Und für mich ist auch nicht klar dargestellt, ob bei einer "nicht angeordneten FB" bei Teilzeitkräften nur keine Mehrarbeit entsteht oder überhaupt keine Arbeitszeit angerechnet wird. Ich vermute aber Ersteres. Du solltest doch mit deiner Personalsachbearbeiterin sprechen.