In Pausen und Raucherpausen stempeln - Hat der BR ein Mitbestimmungsrecht?
Hallo,
bei uns in der Firma ist es jetzt so. Das alle Pausen gestochen werden müssen,es gibt da aber MA die sich nicht dran halten.
Jetzt ist ein Schreiben vom Vorstand ausgehängt worden wo drauf steht bei nicht stechen der Pause wird es zu einer Abmahnung kommen bei öfteren verstössen die Kündigung.
Muss der BR da nicht zustimmen wegen den Pausen?????
Gruß ein BR-Mitglied
Community-Antworten (10)
21.03.2007 um 11:52 Uhr
Hallo Gerda
Ihr seid doch sicherlich beteiligt worden bei der Einführung von Stempeluhren. Dann habt Ihr doch sicher eine BV dazu abgeschlossen? Wenn nicht, schleunigst nachholen und den AG daran erinnern dass die Maßnahme keinen Bestand hat da das MBR verletzt wurde.
21.03.2007 um 11:55 Uhr
Andererseits könnte der Betriebsrat die Mitarbeiter auch darauf hinweisen, dass das Nichtstempeln eine Verletzung der geschuldeten Arbeitsleistung ist und keine bezahlte Pause
21.03.2007 um 11:55 Uhr
Mitbestimmungspflichtig im Zusammenhang mit Pausen ist eigentlich nur deren zeitliche Lage und die Dauer.
Bei Euch kommt eventuell ein Mitspracherecht mit Blick auf das Verhalten der Arbeitnehmer im Betrieb in Frage.
Genaueres regelt der § 87 BetrVG. Ich empfehle Euch, zu diesem Thema den Fitting zu Rate zu ziehen.
21.03.2007 um 12:01 Uhr
Hallo Matze
Wir haben eine BV wo drin steht das alle Pausen gestochen werden müssen. Die Ma wissen das auch alle nur halten tun sie sich nicht dran.
Gruß Gerda
21.03.2007 um 13:19 Uhr
Hallo
also wenn ihr eine BV habt wo drin steht dass Pausen gestochen werden, dann versteh ich das Problem nicht. Da passt dann rollies anwort, sagt den MA dass sie sich dran zu halten haben. Wenn Sie es nicht tun, gibts halt Abmahnungen. Ansonsten wüsste ich nicht in welcher Form der BR da noch mitzureden hätte, schließlich verteilt der AG die Abmahnung und Kündigungen.
21.03.2007 um 13:37 Uhr
Mal ganz ketzerisch in Bezug auf die Raucherpausen....
Ich könnte die sich nicht ausloggenden rauchenden KollegInnen verstehen, da sich die klönenden obstessenden Nichtraucher nicht ausloggen müssen.....
Unsere GL hat gerade eine BV mit Hinweis auf diese Problematik unterschrieben, daß die sogenannten Rauch- und Klönpausen zur Unternehmenskultur gehören und überwiegend während dieser Zeit dienstliche Gespräche geführt werden. Natürlich sind diese Pausen nachzuarbeiten.
21.03.2007 um 13:57 Uhr
@SSGG so etwas unterschreibt ein AG in diesem Lande noch? Respekt für Euer Verhandlungsgeschick
21.03.2007 um 15:23 Uhr
Wieso? Wenn dienstliche Gespräche geführt werden, sind es jawohl offenkundig keine Pausen. Wieso sollte jemand die Zeit nacharbeiten, in der er bei einer Zigarette dienstliche Gespräche führt?
21.03.2007 um 15:56 Uhr
@azubi nach Deiner Definition wären wahrscheinlich 50% aller Mittagspasuen in Deutschland auch keine Pausen.....
Ich finde es immer wieder interessant, dass die Rauchpausen soooo heilige Kühe sind. Nein ich bin kein militanter Nichtraucher, sondern mir schmeckt meine Zigarette noch.... aber außerhalb der Arbeitszeit
21.03.2007 um 15:58 Uhr
@azubi,
weil keine generelle Grenze zwischen Dienst- und Privatgespräch gezogen werden kann. Es obliegt dem Verantwortungsbewußtsein des jeweiligen Mitarbeiter, diese Zeiten nachzuarbeiten.
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